Die internationalen Bemühungen um die Harmonisierung der Rechnungslegung haben auch Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung. Ab 2005 sind börsennotierte Konzerne verpflichtet, die IFRS anzuwenden, während sie für den Einzelabschluss zumindest zu Informationszwecken in Betracht gezogen werden. Der Einzelabschluss nach deutschem Bilanzrecht dient vor allem der Bemessung von Ausschüttungen und Steuern. Es wird diskutiert, ob der investorenorientierte IFRS-Abschluss dafür geeignet ist. Die Rechnungslegungssysteme basieren auf unterschiedlichen Philosophien: Das HGB legt den Fokus auf Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz, was sich in der Betonung des Vorsichtsprinzips zeigt. Im Gegensatz dazu orientieren sich die IFRS an den Informationsbedürfnissen der Investoren, wobei die periodengerechte Gewinnermittlung im Vordergrund steht und das Vorsichtsprinzip nachrangig ist. Diese unterschiedlichen Grundphilosophien führen zu variierenden Möglichkeiten der Bilanzpolitik. Das HGB bietet zahlreiche Gestaltungsspielräume durch Wahlrechte und Ermessensspielräume, die die Bildung stiller Reserven ermöglichen. Der IASB strebt eine Reduzierung dieser Wahlrechte und eine Erweiterung der Offenlegungspflichten an. Dennoch wird von einer neuen, "gefährlicheren" Form der Bilanzpolitik im internationalen Kontext gesprochen, die aus Sachverhaltsgestaltungen und unbestimmten Rechtsbegriffen resultiert. Diese Untersuchung vergleicht die bilanzpoli
Michaela Lembke Ordine dei libri

- 2007