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Markus Gralla

    Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung
    • Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung

      Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

      Ab den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts war es um die unternehmerische Mitbestimmung in Deutschland ruhig geworden. Das „Mitbestimmungsurteil“ hatte die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung vorerst beendet, und die Unternehmen akzeptierten den Status quo. Das „Mannesmann-Urteil“ zur Montan-Mitbestimmung erzeugte zwar ein Echo in der Literatur, stellte jedoch das Gesamtsystem nicht in Frage. Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts änderte sich dies mit der Europäisierung des Gesellschaftsrechts und der wachsenden Bedeutung der Corporate Governance. Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ermöglichte deutschen Unternehmen, Rechtsformen anderer EU-Mitgliedstaaten anzunehmen, wodurch sie sich der Mitbestimmung entziehen konnten. Einige namhafte Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Zudem führen strukturelle Mängel der bestehenden deutschen Mitbestimmungsgesetze in bestimmten Organisationsstrukturen zum Wegfall der Mitbestimmung. Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) erlaubt es Unternehmen, in Abstimmung mit den Arbeitnehmern über die Mitbestimmung zu entscheiden. Die Anwaltspraxis hat auf die Vermeidungswünsche der Unternehmer reagiert und Umgehungsmöglichkeiten erkannt. Der Autor beleuchtet diese Strategien hinsichtlich ihrer Eignung und Mängel, insbesondere im Hinblick auf ihre Rechtsmissbräuchlichkeit. Um eine vollständige Erosion des Mitbestimmungssystems zu verhindern, plädiert er für eine

      Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung