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André Pohlmann

    Verfahrensrecht der Gemeinschaftsmarke
    Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten
    Wirkungsgradoptimierte Auslegung normalkraftbehafteter BLDC Scheibenläufermotoren zum Einsatz in Herzunterstützungssystemen
    Das Recht der Unionsmarke
    Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik
    • Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik

      Die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes am Beispiel einer ostdeutschen Großstadt

      • 104pagine
      • 4 ore di lettura

      Inhaltsangabe:Einleitung: Gesundheitspolitik ist nach gängiger Auffassung in der Öffentlichkeit und in manchen Wissenschaftsbereichen Kostendämpfungspolitik im Krankenversorgungssystem (Rosenbrock 1998). Diese Politik findet fast ausschließlich auf Bundesebene zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Gesetzgeber statt. Die kommunale Ebene spielte aber schon lange vor Gründung der gesetzlichen Krankenversicherungen Ende des 19. Jahrhunderts eine wichtige Rolle im Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Die Bedrohung ganzer Bevölkerungen durch Seuchen und mangelnde Hygiene wurden auf der kommunalen Ebene durch die Vorläufer des heutigen Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erfolgreich bekämpft. Die Blütezeit des ÖGD reichte bis in die späten Jahre der Weimarer Republik (Labisch 1986). Die Bedeutung des ÖGD ist in der Bundesrepublik mehr und mehr geschwunden. Seine Aufgaben wurden im Sinne staatlicher Beschränkung auf subsidiäres Wirken niedergelassenen Ärzten übertragen. Gesundheit wird generell als individuell, nicht mehr öffentlich, gestaltbar aufgefasst (Trojan 1999). Aktuell lassen sich laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes zwei Entwicklungstrends des ÖGD ausmachen: ?Einerseits lassen knappe öffentliche Mittel die Forderung laut werden, den ÖGD noch weiter zu straffen und die Aufgaben der Gesundheitsfürsorge nach dem Subsidiaritätsprinzip noch weiter auf Vertragsärzte und freie Träger zu verlagern. Andererseits reift die Erkenntnis, dass das System der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige Gesundheitsprobleme ungelöst lässt, und dass es deshalb notwendig wäre, die Sozialhygiene nach Art des angloamerikanischen Public Health wiederzubeleben. Dadurch wird der ÖGD wieder an Bedeutung gewinnen, wenn auch mit verändertem Aufgabenspektrum.? (StBA 1998) Der Öffentliche Gesundheitsdienst bildet nach Trojan nach wie vor den Hauptakteur kommunaler Gesundheitspolitik. Ferner behauptet er, dass der Entfaltungsmöglichkeiten des ÖGD zwar ?durch zentrale gesetzliche Vorgaben und knappe Ressourcen begrenzt? sind, aber in der Regel bedeutend mehr Handlungsspielraum besteht als heute genutzt wird. Die Frage nach kommunaler Gesundheitspolitik ist daher eng verknüpft mit der Frage nach der Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik zu erkunden zielt darauf, die Spielräume des ÖGD empirisch auszuloten. An ihn werden von Seiten der [ ]

      Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Gesundheitspolitik
    • Das Recht der Unionsmarke

      Erwerb, Benutzung und Durchsetzung

      Das Werk bietet einen umfassenden Überblick über das materielle Markenrecht und die Verfahren vor dem EUIPO. Es behandelt zentrale Aspekte wie Schutzhindernisse, Mediation und internationale Markenkonflikte. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Rechtsprechungen und Entwicklungen, einschließlich der Eintragung von Marken im Metaverse. Ideal für Juristen und Behörden.

      Das Recht der Unionsmarke
    • Im Rahmen dieser Arbeit wird ein Motorkonzept als Antrieb eines gering invasiv implantierbaren Linksherzunterstützungssystem angestrebt und entwickelt. Zwar stellt ein solches System nur einen Zwischenschritt zum vorher beschriebenen idealen Kunstherz dar, aber viele Anforderungen sind identisch. Generell sind dies eine ausreichende (Pump-)Leistung und eine Minimierung der Blutschädigung, bei einem geringen Bauraum. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird unter dem Einsatz von Optimierungsmethoden ein kompakter Antrieb konzipiert. Der gesamte Auslegungs- und Optimierungsprozess wird durch die Kapitel dieser Arbeit widergespiegelt, die wie folgt aufgebaut sind. Mit der Erklärung der Physiologie des menschlichen Kreislaufsystems und der relevanten Blutschädigungsmechanismen werden im anschließenden Grundlagenkapitel die Anforderungen und einzuhaltenden Rahmenbedingungen für eine Blutpumpenentwicklung hergeleitet. An bekannten Beispielen wird die historische Entstehung der bislang drei (je nach Literatur auch vier) Generationen von Herzunterstützungssystemen vorgestellt. Mit dem aktuellen Stand der Technik wird das noch offene Entwicklungspotential aufgezeigt und begründet.

      Wirkungsgradoptimierte Auslegung normalkraftbehafteter BLDC Scheibenläufermotoren zum Einsatz in Herzunterstützungssystemen
    • Am 1. Januar 2002 trat die Schuldrechtsmodernisierung in Kraft, die die zu vertretende Pflichtverletzung des Schuldners als Grundtatbestand der Haftung festlegt. Der neue Haftungstatbestand umfasst die culpa in contrahendo und die positive Forderungsverletzung, wobei vorvertragliche und vertragliche Schutzpflichten erstmals im Gesetz verankert sind. André Pohlmann untersucht die Aufklärungspflichten, eine spezifische Gattung von Schutzpflichten. Im ersten Teil seiner Arbeit behandelt er die dogmatischen Grundlagen dieser Pflichten. Der zweite Teil konzentriert sich auf verschiedene Aufklärungspflichten, einschließlich derjenigen bei anfänglichen Leistungshindernissen sowie vertragsspezifischen Pflichten des Verkäufers oder Unternehmers. Pohlmann argumentiert, dass die besonderen Haftungstatbestände des alten Rechts, wie die Garantiehaftung des Rechts- und Forderungsverkäufers oder die Haftung des arglistigen Verkäufers, ihre Berechtigung hatten, da sie eine Haftung auf den Nichterfüllungsschaden trotz einer nur auf das negative Interesse gerichteten Aufklärungspflichtverletzung ermöglichten. Im Gegensatz dazu führt eine Haftung, die ausschließlich auf Pflichtverletzungen basiert, lediglich zum Ersatz des negativen Interesses und nicht des Nichterfüllungsschadens. Der Autor berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2002 bestehenden neuen Regelungen des BGB.

      Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten