Der Anstieg der rechtlichen Betreuung führte 2014 zu Maßnahmen zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, einschließlich des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) initiierte 2015 eine Untersuchung zur Wirksamkeit dieses Gesetzes und zur Identifizierung möglicher Hindernisse. Zentrale Fragen umfassten die Eignung „anderer Hilfen“ gemäß § 1896 BGB zur Vermeidung von Betreuungen und die Verfügbarkeit von Informationen für Betreuungsbehörden. Im Rahmen der Forschung wurden umfangreiche schriftliche Befragungen und Interviews mit verschiedenen Akteuren durchgeführt. Die Ergebnisse sind nun verfügbar: Band I präsentiert zentrale Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der Praxis. Band II bietet eine systematische Darstellung von 41 potenziell betreuungsvermeidenden Hilfen sowie weiteren Modellen. Jede Hilfe wird standardisiert vorgestellt, und die empirischen Erhebungen liefern wertvolle Informationen zur Rolle dieser Hilfen in der aktuellen Praxis. Eine vollständige Dokumentation aller Auswertungen ist in Band III verfügbar, der online auf der BMJV-Website einsehbar ist.
Hans-Dietrich Nolting Libri
