Hilmar Götz Libri


Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer und bezieht sich auf Personen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet sind, Arbeit im Dienste eines Arbeitgebers zu leisten. Es ist wichtig zu betonen, dass Arbeitsrecht nicht mit dem Recht der Arbeit gleichzusetzen ist, da auch andere Personen, wie Unternehmer, Gesellschafter, Selbständige und Beamte, arbeiten, jedoch nicht unter das Arbeitsrecht fallen. Diese Unterscheidung verdeutlicht die sprachliche Ungenauigkeit des Begriffs „Arbeitsrecht“. Charakteristisch für das Arbeitsrecht sind zwei Besonderheiten. Erstens haben Rechtsprechung und Lehre in diesem Bereich ein größeres Gewicht als in anderen Rechtsgebieten. Trotz einer Vielzahl von Rechtsvorschriften bleiben viele Fragen ungeklärt, da der Gesetzgeber nicht alle Aspekte umfassend geregelt hat. Daher liegt die Schließung von Gesetzeslücken und die Rechtsfortbildung stärker in der Verantwortung der Wissenschaft und der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts. Diese Dynamik zeigt, wie wichtig die Rolle der Rechtsprechung im Arbeitsrecht ist, um bestehende Lücken zu schließen und neue rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.