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Jörn Eggert

    Die Maklerprovision bei Hauptvertragsstörungen und Pflichtverletzungen
    • Die Auswirkungen des fehlerhaften Hauptvertrags auf die Maklerprovision konnten bislang nicht abschließend geklärt werden. Wie der Verfasser zeigt, scheitert eine Konzeption neuer Abgrenzungskriterien an den Vorgaben des Gesetzgebers. Auf der Grundlage der Risikoverteilung des § 652 BGB wird eine differenzierte und ausführliche Betrachtung der jeweiligen Störungskonstellation vorgenommen. Darüber hinaus wird untersucht, wann eine hauptvertragliche Störung sich gleichzeitig als Pflichtverletzung des Maklers darstellen und auch im Verhältnis zum nicht vertraglich gebundenen Dritten sanktioniert werden kann. Insgesamt erhält der Praktiker so ein vollständiges Bild der verschiedenen Störungsfälle im Maklerrecht.

      Die Maklerprovision bei Hauptvertragsstörungen und Pflichtverletzungen