Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Marktstruktur der deutschen Elektrizitätswirtschaft im Jahr 2006 ist durch horizontale Konzentration auf der Erzeugungsebene und vertikale Integration über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen gekennzeichnet. Durch die Fusionstätigkeit nach der Liberalisierung 1998 hat die Konzentration zugenommen. Die Zahl der überregionalen Verbundunternehmen hat sich durch Unternehmenszusammenschlüsse von acht auf vier reduziert. Der deutsche Strommarkt wird von RWE, E.ON, Vattenfall Europe und EnBW oligopolistisch beherrscht. Zusammen verfügen sie über 80 Prozent der deutschen Erzeugungskapazitäten für elektrische Energie. Zudem kontrollieren sie über vertikale Beteiligungen an regionalen Versorgern und lokalen Stadtwerken auch den Absatz von Elektrizität. Die Kombination aus dem privatwirtschaftlich verhandelten Netzzugang mit Ex-post-Kontrolle und der ausgeprägten vertikalen Verflechtung der Netzunternehmen führte zu Diskriminierungsanreizen der Netzbetreiber auf den nachgelagerten Ebenen. Der Gesetzgeber sah hierin die hauptsächliche Ursache für die hohen Netzzugangsentgelte und Strompreise sowie den fehlenden Wettbewerb zwischen etablierten Betreibern und neu in den Markt eintretenden Stromanbietern. Die niedrige Wettbewerbsintensität in Verbindung mit hohen Strompreisen veranlasste den Gesetzgeber, mit der Energierechtsnovelle vom 13. Juli 2005 den zukünftigen Verlauf einer disaggregierten Regulierung festzulegen. Dabei soll ausschließlich der Netzbetrieb reguliert werden. Der diskriminierungsfreie Zugang zur Netzinfrastruktur ist die Voraussetzung für Wettbewerb auf den anderen Stufen des Elektrizitätsmarktes. Drei Kernpunkte des neugeregelten Energiewirtschaftsrechts sind von besonders weitreichender Bedeutung. Der disaggregierte Regulierungsansatz unterscheidet die zu regulierenden Netzebenen von den wettbewerbsfähigen Stufen der Wertschöpfungskette. Das zum Jahr 2007 umzusetzende legal Unbundling, d.h. die gesetzlich verordnete Entflechtung der operationellen Organisationseinheiten Energieerzeugung, Übertragungs- und Verteilungsnetzbetrieb sowie Vertrieb für Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden, soll die Möglichkeit zur Quersubventionierung durch künstlich überhöhte Netznutzungsentgelte der bisher vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen (EVUs) unterbinden. Ein zweiter Kernpunkt des neuen Energiewirtschaftsgesetzes ist die Einrichtung einer Marktaufsicht. Die Bundesnetzagentur soll die Netzbetreiber [ ]
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Die Marktstruktur der deutschen Elektrizitätswirtschaft ist durch horizontale Konzentration in der Erzeugung und vertikale Integration entlang der Wertschöpfungsstufen geprägt. Nach der Liberalisierung 1998 hat die Fusionstätigkeit die Konzentration erhöht, wodurch die Zahl der überregionalen Verbundunternehmen von acht auf vier gesenkt wurde. Der Markt wird dominierend von RWE, E. ON, Vattenfall Europe und EnBW beeinflusst, die auch über regionale Versorger und Stadtwerke den Absatz kontrollieren. Die Kombination aus privatwirtschaftlichem Netzzugang und vertikaler Verflechtung der Netzunternehmen führte zu Diskriminierungsanreizen, was als Hauptursache für hohe Netzzugangsentgelte und Strompreise angesehen wird. Um den Wettbewerb zu fördern, wurde mit der Energierechtsnovelle vom 13. Juli 2005 eine disaggregierte Regulierung beschlossen, die sich auf den Netzbetrieb konzentriert. Ein diskriminierungsfreier Zugang zur Netzinfrastruktur ist entscheidend für den Wettbewerb. Wichtige Punkte des neuen Energiewirtschaftsrechts umfassen das legal Unbundling, die Schaffung einer Marktaufsicht und die Anreizregulierung der Netznutzungsentgelte, die etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, ist eine weitsichtige anreizbasierte Regulierung der Netzentgelte notwendig. Die Untersuchung präsentiert Ansätze und Instrumente der Anreizregulierung und zeigt theoretische Möglichkeiten für die praktische