In den Jahren 2011-2014 wurden Unternehmenswerte im Gesamtwert von 37 Milliarden Euro an Minderjährige übertragen, vor allem an Kinder unter 14 Jahren. Diese Übertragungen erfolgten im Kontext der Erbschaft- und Schenkungssteuerreform, die die Begünstigungen für Unternehmensanteilsübertragungen einschränken sollte. Das neue ErbStG trat rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft, doch die Übertragungen an Minderjährige dürften weiterhin zunehmen. Diese steuerlich motivierten Übertragungen sind zivilrechtlich problematisch, insbesondere in Familienunternehmen, wo oft ein oder beide Elternteile Gesellschafter sind. In solchen Fällen können Interessenkonflikte das Vertretungsrecht der Eltern einschränken, was die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig machen könnte. Die zivilrechtliche Wirksamkeit ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung des Rechtsgeschäfts, und eine nachträgliche Genehmigung führt lediglich zu zukünftiger steuerlicher Anerkennung. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, da steuerliche Motive häufig im Vordergrund stehen. Die Rolle des Ergänzungspflegers bei der Gesellschafterstellung von Minderjährigen in Familienunternehmen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Erb-, Familien-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Eine vertiefte Analyse ist notwendig, da die Ergänzungspflegschaft in der juristischen Literatur oft nur oberflächlich behandelt wird, was Unsicherheiten in der Praxis zur Folge hat. Die v
Skrollan Anna Häsemeyer Ordine dei libri

- 2019