Multistakeholder-Initiativen im Kontext deliktischer Haftung wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Möglichkeiten einer gesetzlichen Berücksichtigung am Beispiel der Textilbranche
Das LkSG verpflichtet Unternehmen seit 2023 zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Der Autor untersucht die Rolle freiwilliger Multistakeholder-Initiativen und deren Verbindung zum LkSG, am Beispiel der Textilbranche. Gemeinsamkeiten und Verknüpfungsmöglichkeiten beider Ansätze werden identifiziert.
