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Sirko Sebastian

    Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR
    Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR
    • Die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat sich in den letzten 15 Jahren durch wichtige BGH-Urteile grundlegend verändert. Die GbR wird nun als rechtsfähig angesehen, wenn sie im Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. Dies führt dazu, dass die Gesellschafter unbegrenzt akzessorisch nach § 128 HGB für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Diese Entwicklungen werfen neue rechtliche Fragestellungen auf und erfordern eine eingehende Auseinandersetzung mit den Haftungsfragen innerhalb der GbR.

      Ausnahmen von der unbegrenzten akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer GbR