Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit soll eine Einführung in die Anfechtung im Falle der inkongruenten Deckung geben. Dabei wird zunächst auf Voraussetzungen und Ziele des § 131 der Insolvenzordnung eingegangen, um im nächsten Schritt die Tatbestandsmerkmale, also sachliche wie zeitliche Komponenten, aufzuzeigen. Weiterhin werden in einem letzten Schritt die Rechtsfolgen wiedergegeben.
Veronika Winter Libri



Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit vergeht kaum ein Tag, an dem der Bürger nicht einen Artikel mit der Überschrift Steuerhinterziehung , Ankauf von Steuersünder-CDs , Austrocknung der Steueroa-sen oder auch Selbstanzeige als strafbefreiendes Mittel in den öffentlichen Medien entdeckt. Diese wissenschaftliche Arbeit soll dem Leser daher die Grenzen der Steuergestaltung aufzeigen. Es soll eine Sensibilisierung für die Möglichkeiten der legalen Steuervermeidung und -optimierung erreicht werden. Dabei soll es zu einem Bewusstsein kommen, welch schmaler Grat zwischen der Steuergestaltung und der Steuerhinterziehung vorherrscht. Nebenher werden die nationalen und internationalen steuerlichen Verflechtungen erläutert. Dies soll dem Leser durch eine nähere Betrachtung der Optionen zur Steuergestaltung und -hinterziehung verdeutlicht werden. Zudem wird die Frage nach der moralischen Vertretbarkeit von Steuervermeidung durch internationale Geldtransaktionen und Steuervermeidungswege aufgeworfen und erläutert. Dabei wird u.a. auch die Rolle der Niedrigsteuerstaaten und der bislang noch bestehenden Bankgeheimnisse näher beleuchtet. Alles in allem soll diese Arbeit einen Überblick über die vielfachen Faktoren verschaffen, die die Steueroptimierung mit sich bringt, und zeigen, wie von finanzbehördlicher Seite der Steuerhinterziehung vorgebeugt bzw. wie mit reuigen Steuersündern umgegangen wird.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den § 173 AO anwenden zu können, müssen zunächst folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sein: 1) Für die Anwendung der Rechtsnorm ist es unerlässlich, dass ein wirksamer Ver-waltungsakt gemäß §§ 118 ff. AO vorliegt. 2) Dieser Steuerbescheid enthält das Bescheiddatum, mit dem die Einspruchsfrist gemäß §355 AO zu berechnen ist. 3) Für die Berichtigung von Steuerbescheiden bei abgelaufener Einspruchsfrist sind vorrangig andere Berichtigungsvorschriften zu prüfen. 4) Die regelmäßige Festsetzungsfrist für Steuerbescheide beträgt vier Jahre nach Entstehen der Steuer. 5) Zuletzt sollte der Steuerbescheid überhaupt fehlerhaft sein, das heißt, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in seinem Steuerbescheid nicht richtig dargestellt ist. Die Besteuerungsgrundlagen müssen im Steuerbescheid falsch sein, sodass auch die festgesetzte Steuer nicht der Richtigkeit entspricht. Nur wenn diese fünf Voraussetzungen vorliegen, sind die vorrangigen Berichtigungsvorschriften erschöpft. Als nächstes kann als mögliche Berichtigungsvorschrift der § 173 AO in Frage kommen.