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Ludwig GramlichLibri
28 gennaio 1951
Ludwig Gramlich è professore di diritto pubblico e diritto economico pubblico presso la Technische Universität di Chemnitz. La sua competenza risiede in complessi ambiti giuridici, dove indaga ed elucida intricati quadri normativi. Sia come educatore che come studioso, contribuisce a una più profonda comprensione dei sistemi legali e del loro impatto sociale. Il suo lavoro è caratterizzato da un ragionamento giuridico preciso e dall'impegno a esporre chiaramente i principi legali.
Von Asset Purchase Programme über Hartwährung bis zu Zentralbankgeld: Die Sprache des Geld- und Währungsrechts zeichnet sich durch unzählige Fachtermini aus. Das vorliegende Nachschlagewerk – eine thematische Sammlung sorgfältig ausgewählter Begriffe aus dem Gabler Banklexikon – eignet sich für den ersten schnellen Überblick. In 180 übersichtlichen Schlüsselbegriffen werden die Grundlagen erläutert. Die Erklärungen sind kompakt und verständlich formuliert und bieten Basiswissen für alle, die einen schnellen Einstieg in die Praxis suchen, sich für das Geld- und Währungsrecht interessieren oder ihr vorhandenes Wissen auffrischen möchten.
Von Adressenausfallrisiko über Lender of Last Resort bis zu Zombiebanken: Die Sprache des Bankenaufsichtsrechts zeichnet sich durch unzählige Fachtermini aus. Das vorliegende Nachschlagewerk – eine thematische Sammlung sorgfältig ausgewählter Begriffe aus dem Gabler Banklexikon – eignet sich für den ersten schnellen Überblick. In 550 übersichtlichen Schlüsselbegriffen werden die Grundlagen erläutert. Die Erklärungen sind kompakt und verständlich formuliert und bieten Basiswissen für alle, die einen schnellen Einstieg in die Praxis suchen, sich für das Bankenaufsichtsrecht interessieren oder ihr vorhandenes Wissen auffrischen möchten.
Das Lehrbuch liefert einen logisch strukturierten und gut verständlichen Einstieg in die facettenreiche Materie des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Es vermittelt einen systematischen Überblick über die wichtigsten Formen staatlichen Handelns bei wirtschaftlichen Aktivitäten und die Schwerpunktbereiche dieses Rechtsgebiets, aus dem europäische wie internationale Bezüge nicht mehr wegzudenken sind. Ausgehend von den wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundlagen werden das allgemeine sowie ausgewählte Bereiche des besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts behandelt und mit Fragen des Rechtsschutzes verknüpft. Wiederholungsfragen mit Fallbeispielen zu jedem Kapitel geben die Möglichkeit, den Lernfortschritt im Selbststudium zu kontrollieren.Die Kombination aus wissenschaftlich fundierter Darstellung und praxisorientierter Aufbereitung bietet einen thematischen Zuschnitt, der für Studierende wie Praktiker gleichermaßen geeignet ist.
Leitfaden zum richtigen Umgang in der täglichen Praxis
Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz – die beiden zur Umsetzung von EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern bzw. dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) vor Repressalien. Gerade weil der nationale Gesetzgeber die europäischen Vorgaben nicht 1 zu 1 in deutsches Recht übernommen, sondern teils erweitert und zudem mit dem nationalen Privat- und Verwaltungsrecht verknüpft hat, müssen Unternehmen, aber auch andere Organisationen jetzt rasch tätig werden. Dies vor allem deshalb, um sich vor Straf- und Bußgeldsanktionen, die bei einer unvollständigen oder fehlerhaften Umsetzung drohen, zu schützen und um damit einhergehende Risiken aus der irreversiblen Preisgabe von geheimen Informationen zu minimieren. Es ist nicht nur untersagt, „redliche“ Hinweisgeber mit Nachteilen für ihr Verhalten zu belegen, sondern es müssen für Meldungen über Verstöße Meldekanäle eröffnet und Vorkehrungen hierzu getroffen werden. Für eine angemessene Verringerung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnis- und Hinweisgeberschutz muss jede Organisation durch geeignete interne Maßnahmen sorgen. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit beiden Gesetzen für Unternehmen wie für andere Organisationen weitere administrative Daueraufgaben geschaffen. Der Leitfaden will den rechtlichen Rahmen abstecken und Optionen aufzeigen, wie Anwender die Anforderungen erfüllen können. Die zahlreichen und vielfältigen Details werden vertieft durch einen zeitgleich erscheinenden Kommentar beider Gesetze in einem Band.
Das Bank-Lexikon ist das Lexikon der Branche: Mehr als 7.500 Stichwörter erklären die zentralen Begriffe aus den Themenbereichen Bank, Börse, Finanzierung und informieren umfassend und praxisgerecht über alle Finanzprodukte, Finanzdienstleistungen, das Bankmanagement und die neuesten bankrechtlichen Entwicklungen. Die 14. Auflage ist neu strukturiert und gewichtet und in ihren Inhalten komplett überarbeitet und um den Themenbereich Wirtschaftsinformatik.
Der Begriff „Regulierung“ ist bereits in seinem nationalrechtlichen Kern einem ständigen Wandel unterworfen; in seinen Randbereichen lässt er sich nur unscharf umgrenzen. Überdies bestimmen in immer stärkerem Maße Organe und Institutionen der Europäischen Union sowie auf Freiwilligkeit beruhende transnationale Netzwerkstrukturen das Management von Risiken und die Regulierung von Infrastrukturen. Hinzu treten rasante technische Entwicklungen sowie krisenhafte ökonomische Prozesse, die es rechtlich „einzufangen“ gilt. Diesen Ausgangsbefund zum Anlass nehmend veranstalteten die Herausgeber gemeinsam mit dem Arbeitskreis Europäische Integration (AEI), Berlin, im Mai 2011 eine Konferenz zum Thema „Europäisierte Regulierungsstrukturen als Basis einer künftigen Infrastrukturvorsorge“. Ziel war es, den schillernden Begriff eines „europäischen“ bzw. „europäisierten“ Regulierungsrechts in einigen zentralen Facetten stärker zu konturieren. Dabei sollten zunächst sektorübergreifende Kategorien unter übergeordneten, theoriegeleiteten Aspekten (Regulierungsziele, organisatorisch-prozedurale Strukturen, Instrumente sowie Rechtsschutzfragen) genauer erfasst werden. Sodann wurde die Vielfalt des Regulierungsrechts anhand von sechs wesentlichen Referenzgebieten (Finanz-, Wasser-, Telekommunikations-, Post-, Verkehrs- und Energiemärkte) unter Einbeziehung des sektorspezifischen Standes der „Europäisierung“ abgebildet.