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Jan Schleusener

    31. 1. 1943 - Stalingrad - Der Anfang vom Ende
    Eigentumspolitik im NS-Staat
    Raub von Kulturgut
    Die Enteignung Fritz Thyssens
    'Wir sind die einzige Behörde, die konservativ sein darf, kann und muss'
    Tage, die die Welt veränderten 28.6.1914. Die Schüsse von Sarajewo
    • 'Wir sind die einzige Behörde, die konservativ sein darf, kann und muss'

      Die Denkmalämter in Bayern, Thüringen und im Rheinland im Wechsel der politischen Systeme (1920-1960)

      • 544pagine
      • 20 ore di lettura

      Die Untersuchung beleuchtet die Entwicklung der deutschen Denkmalämter im Kontext der unterschiedlichen politischen Systeme in Ost- und Westdeutschland. Dabei wird analysiert, wie sich die Behördenstrukturen und -praktiken im Laufe der Zeit verändert haben und welche Auswirkungen dies auf den Denkmalschutz hatte. Der Vergleich der beiden Systeme bietet Einblicke in die Herausforderungen und Erfolge der Denkmalpflege und deren Einfluss auf das kulturelle Erbe in Deutschland.

      'Wir sind die einzige Behörde, die konservativ sein darf, kann und muss'
    • Die Enteignung Fritz Thyssens

      Vermögensentzug und Rückerstattung

      Der Großindustrielle Fritz Thyssen setzte sich früh für Hitler ein, brach aber 1939 mit dem NS-Regime, das ihn daraufhin enteignete. Nach 1945 rang er um die Rückerstattung. Das Buch erörtert die Erwartungen, Fehlwahrnehmungen und Brüche im Verhältnis Fritz Thyssens zum Nationalsozialismus. Mit seiner Flucht aus Deutschland riskierte er die Enteignung seines Vermögens – das NS-Regime ordnete sie im Dezember 1939 an. Der Autor zeigt, wie der komplexe Prozess der Beschlagnahme und Verwertung des privaten und industriellen Vermögens verlief. Ebenso untersucht er das Entnazifizierungsverfahren, das 1948 mit der Frage konfrontiert war, inwieweit Thyssens Bruch mit dem Regime die frühere Förderung Hitlers aufwiegen könne. Die Einstufung als »Minderbelasteter« ermöglichte es, die Rückerstattung der Vermögenswerte zu beantragen. Die hier erstmals aus den Quellen erhellte Restitution war mit wirtschaftspolitischen Fragen verknüpft, die aus dem Fall Thyssen einen Sonderfall der »Wiedergutmachung« machten.

      Die Enteignung Fritz Thyssens
    • Raub von Kulturgut

      Der Zugriff des NS-Staats auf jüdischen Kunstbesitz in München und seine Nachgeschichte

      Kurz nach dem Novemberpogrom 1938 beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei in etwa 70 jüdischen Haushalten in München und Umgebung rund 2200 Kulturgüter. Sie leitete damit eine der größten staatlichen Kunstraubaktionen im sogenannten Altreichsgebiet ein. Beteiligt waren Kunstsachverständige, Kunsthändler und Leiter von Museen (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Bayerisches Nationalmuseum, Städtische Galerie, Historisches Stadtmuseum), staatliche und städtische Einrichtungen sowie Institutionen der NSDAP. Die konfiszierten Kunstgegenstände gelangten an unterschiedlichste Orte; das Spektrum reichte von Galerien und Museen über das Münchner Oberfinanzpräsidium und die Gauleitung München-Oberbayern bis zur NSDAP-Parteikanzlei in München. Dieses Buch dokumentiert nun erstmals, wie es zu der Aktion kam, welche Motive und Interessen dahinterstanden, wer davon profitierte und wie Beteiligte und Betroffene nach Kriegsende darüber sprachen – und schwiegen. Es stellt die Beschlagnahmeaktion umfassend vor und ordnet sie in ihrem historischen Umfeld ein.

      Raub von Kulturgut
    • Eigentumspolitik im NS-Staat

      Der staatliche Umgang mit Handlungs- und Verfügungsrechten über privates Eigentum 1933-1939

      • 313pagine
      • 11 ore di lettura

      Der Autor untersucht in seiner Arbeit den staatlichen Umgang mit privatem Eigentum in der NS-Zeit. Dabei analysiert er detailliert die eigentumspolitischen Auseinandersetzungen innerhalb der NSDAP vor 1933, den Eigentumsbegriff nach nationalsozialistischer Rechtsanschauung, die Enteignungsgesetzgebung, den Umgang mit bäuerlichem Eigentum sowie die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit. Es zeigt sich, daß die Nationalsozialisten nicht daran interessiert waren, in großem Stil privates in staatliches Eigentum zu verwandeln. Vielmehr kam es ihnen darauf an, private Eigentümer möglichst umfassend zu kontrollieren. Der Versuch, in einem Reichsenteignungsgesetz einen der NS-Ideologie entsprechenden «neuen Eigentumsbegriff» festzulegen, scheiterte.

      Eigentumspolitik im NS-Staat