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Christian Starck

    9 gennaio 1937
    Praxis der Verfassungsauslegung 1
    Praxis der Verfassungsauslegung 2
    Recht und Willkür
    Die Rolle der Verfassungsrechtswissenschaft im demokratischen Verfassungsstaat
    New challenges to the German basic law
    Constitutionalism, universalism and democracy
    • 2017

      Wanderungen und Wandlungen des Rechts

      Kolloquium anlässlich des 80. Geburtstags von Christian Starck

      Dieser Band enthält die Vorträge, die anlässlich des Kolloquiums zum 80. Geburtstag von Christian Starck von Schülern des Jubilars gehalten wurden. Das Recht und seine Auslegung sind nicht frei von Wandel. Dies gilt auch für die Institutionen des freiheitlichen Staates, deren Stabilität aus der Bewältigung des Spannungsverhältnisses zwischen Rigidität und Flexibilität erwächst. Wanderungen des Rechts werden durch die Rezeption u. a. deutschen Rechts in anderen Staaten bewirkt. Auch dabei sind Wandlungsprozesse zu verzeichnen, die nicht zuletzt aus der Übertragung rechtlicher Begriffe und Figuren in den kulturellen und sprachlichen Kontext des rezipierenden Rechtsystems resultieren. Dies wird anhand des deutschen Einflusses auf das spanische Staatskirchenrecht und der Rezeption deutschen Rechts durch die chinesische Sprache aufgezeigt.

      Wanderungen und Wandlungen des Rechts
    • 2016

      Wissenschaft wird von einzelnen Gelehrten betrieben. Das ist in der Rechtswissenschaft nach wie vor der Fall. Die Gelehrten arbeiten in ihrer jeweiligen Epoche und entwickeln ihre wissenschaftlichen Anschauungen. Sie finden sich in wissenschaftlichen Institutionen zusammen, in denen sie ihre Aufgaben wahrnehmen oder sich zur sachlichen Diskussion und persönlichen Verbindung zusammenschließen. Gelehrte und wissenschaftliche Institutionen gehören zusammen. Das Buch stellt zwölf bedeutende Rechtsgelehrte aus dem 19. und 20. Jahrhundert sowie sechs Institutionen – zwei öffentlich-rechtliche Körperschaften, drei private Vereine und einen Gesprächskreis – umfassend dar. Institutionen, die auch eine Geschichte haben, verdanken ihre Entstehung und ihre Aktivitäten Individuen, wirken aber über die Gelehrten hinaus und prägen diese, wie auch die Gelehrten die Institutionen prägen.

      Rechtsgelehrte und wissenschaftliche Institutionen
    • 2015

      Die Frage nach der Herkunft des Rechts führt nicht nur auf die Rechtspolitik und die staatliche Gesetzgebung, sondern auf unerwartet viele Fährten. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung lehren uns, die kulturelle Verwurzelung unseres Rechts besser zu verstehen, das auf Erfahrungen und anthropologischen Einsichten beruht. Gutes Recht beruht zudem auf gründlicher Kenntnis der geregelten Sachverhalte. Zugunsten der Rechtsgelehrsamkeit zeigt sich, dass erst die Rechtsdogmatik im Zusammenhang mit der Gesetzgebung die Rechtsordnung stabilisiert und in vollem Umfang darstellt. In seinen gesammelten Aufsätzen behandelt Christian Starck jeweils Aspekte der Fragestellung nach dem Woher des Rechts. Im 1. Teil leuchtet er das Verhältnis von Gesetz und Recht und den Vertrag als weitere Rechtsquelle aus. Im 2. Teil werden die philosophischen Grundlagen der Grundrechte dargestellt und gezeigt, welch großen Einfluss die Grundrechte ihrerseits auf die Gestaltung des Rechts haben. Im 3. Teil über Rechtskultur macht der Autor den Zusammenhang zwischen Freiheit und staatlicher Legitimität deutlich. Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit münden in Maximen der Verfassungsauslegung als rechtskulturelle Leistung. Am Schluss stehen Überlegungen zur Rechtswissenschaft in der Zukunft.

      Woher kommt das Recht?
    • 2012

      Recht und Willkür

      • 168pagine
      • 6 ore di lettura

      Recht und Willkür war das Thema des Akademientages 2012 in Hannover. Die hier abgedruckten Vorträge und das Streitgespräch fächern das Thema in einzelnen Rechtsgebieten und am Beispiel historischer Ereignisse näher auf. Behandelt wird die Ambivalenz des Willkürbegriffs als Machtmissbrauch einerseits und andererseits als Willensfreiheit im Sinne von Kant. Es geht um Revolutionen gegen Willkür mit der Gefahr neuer Willkür, um Rechtsstaat und Unrechtsstaat und um die Gefährdung der Vermögensordnung durch private Spekulation und staatliche Überschuldung. Angesichts neuer Herausforderungen des internationalen Menschenrechtsschutzes werden Ausweitungstendenzen bezüglich der Inhalte, der Adressaten und der Schutzmechanismen beurteilt. In einem Streitgespräch werden humanitäre Interventionen gegen Menschenrechtsverletzungen im großen Stil unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten erörtert.

      Recht und Willkür
    • 2011

      Errungenschaften der Rechtskultur

      • 40pagine
      • 2 ore di lettura

      Unter Rechtskultur wird die entwickelte und gepflegte Organisation menschlichen Zusammenlebens verstanden – Rechtskultur hängt von der politischen Kultur einer Gesellschaft ab und prägt diese zugleich. In seiner Untersuchung spürt Christian Starck den Wurzeln der Errungenschaften unserer Rechtskultur nach. Als deren Grundlagen werden die Menschenrechte und die Gewaltenteilung ausgemacht, die beide der Mäßigung der Staatsgewalt dienen und Räume individueller Freiheit sichern. Während diese Grundlagen gemeinhin neuzeitlich verortet und mit der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte bestimmt werden, zeigt Starck in historischer Perspektive deren Fundamente in der Antike und im biblisch-christlichen Menschenbild auf, weist aber auch Unterschiede und wechselseitige Rezeptionen verschiedener Rechtskulturen nach. In diesem Kontext diskutiert der Autor historische Entgleisungen, die Rechtsperversionen des 20. Jahrhunderts und schließt mit einem Blick auf aktuelle Gefährdungen der Errungenschaften der Rechtskultur.

      Errungenschaften der Rechtskultur
    • 2009

      Verfassungen

      Entstehung, Auslegung, Wirkungen und Sicherung

      • 442pagine
      • 16 ore di lettura

      Nach dem Ende der kommunistischen Parteidiktaturen entstanden viele neue Verfassungen, insbesondere in Mittel- und Osteuropa sowie in Deutschland. Die Verfassunggebung reflektierte die praktischen Erfahrungen der letzten vierzig Jahre, wobei die Verfassung als höheres Recht mit normativer Wirkung betrachtet wurde. Verfassungsgerichte spielten eine entscheidende Rolle bei der Sicherung dieser Normativität, während Fragen der Verfassungsauslegung sowohl praktisch als auch theoretisch intensiv behandelt wurden. Die gesammelten Aufsätze analysieren diese Ereignisse. Christian Starck beleuchtet im ersten Teil die Entstehung und Bewährung des Grundgesetzes, insbesondere im Kontext der Wiedervereinigung. Die Jubiläen von 50 Jahren Grundgesetz (1999) und 50 Jahren Bundesverfassungsgericht (2001) führten zu umfassenden Bestandsaufnahmen über die Auswirkungen der normativen Verfassungskultur. Der zweite Teil enthält eine historische Erinnerung an die gescheiterte Kurhessische Verfassung von 1831 und bietet eine kritische Bestandsaufnahme der neuen Länder sowie der niedersächsischen Verfassungsangelegenheiten im Hinblick auf das europäische Unionsrecht. Im dritten Teil werden Verfassungsfragen der Europäischen Union behandelt, einschließlich Rechtsvergleichung und der Entstehung neuer Verfassungen, wie in Großbritannien und Südafrika.

      Verfassungen
    • 2008

      In Zeiten von Massenvernichtungswaffen, terroristischen Angriffen, Vertreibungen und Völkermord - wie könnte eine Weiterentwicklung der »Lehre vom Gerechten Krieg« heute aussehen? In den Zeiten des Kalten Krieges hielten viele die traditionelle »Lehre vom Gerechten Krieg« für überholt. Völkermorde und Vertreibungen am Ende des 20. Jahrhunderts führten jedoch zu einer Relativierung dieser Einschätzung. Was sind die Bedingungen für eine moralisch begründete »humanitäre Intervention«? Wer darf auf der Grundlage welcher Verfahren, Entscheidungen über die Zulässigkeit von Kriegen treffen? Gibt es eine adäquate Weiterentwicklung der »Lehre vom Gerechten Krieg« - und wie könnte diese aussehen? Drauf geben die drei Preisschriften unterschiedliche Antworten: Daniel Meßelken zeigt, dass gegenwärtige Veränderungen in der Kriegsführung die Anwendbarkeit der Kriterien der klassischen »Lehre des Gerechten Krieges« nicht prinzipiell ausschließen. Nach Oliver Hidalgo lässt sich die Verletzung sittlicher Prinzipien, die mit jedem Krieg verbunden ist, jedoch weder ethisch begründen noch semantisch bemänteln. Philosophische Reflexion zwingt zu dem Eingeständnis, dass es aus dem ethischen Dilemma des Krieges niemals ein moralisch korrektes Entrinnen gibt. Christoph Henke fordert schließlich, die »Lehre vom Gerechten Krieg« auf der Grundlage des vorhandenen Kriegsvölkerrechts zu modernisieren und zu erweitern.

      Kann es heute noch "gerechte Kriege" geben?
    • 2007

      Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) hat die gesellschaftsrechtliche Publizität wesentlich gesteigert. Die gesetzlichen Regelungen über die Offenlegung der Namen der Gesellschafter und der Geschäftsführer sowie von deren Gewinnen und Gehältern in Verbindung mit der elektronischen Abrufbarkeit über das Unternehmensregister betreffen in besonderer Weise Einpersongesellschaften und Gesellschaften mit sehr wenigen Gesellschaftern, die als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert sind. Der Autor analysiert die neuen Offenlegungsvorschriften unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Datenschutzes. Er zeigt auf, dass diese Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weder durch den Schutz der Gesellschafter noch der Gläubiger oder Arbeitnehmer gerechtfertigt werden können. Denn es gibt wirksamere Schutzinstrumente, die weniger stark eingreifen. Zur Herstellung von Markttransparenz und zur Integration des europäischen Binnenmarktes sind die Eingriffe nicht erforderlich und daher unzumutbar. Am Ende der Abhandlung wird geschildert, wie gegen unangemessenes Publizitätsverlangen vorgegangen werden kann.

      Gesellschaftsrechtliche Publizität und Schutz personenbezogener Daten
    • 2007

      Die wichtigsten Institute des deutschen Apothekenrechts sind die Niederlassungsfreiheit approbierter Apotheker und das Verbot für Nichtapotheker, Apotheken zu begründen (Fremdbesitzverbot). Von verschiedenen Seiten werden diese Institute in Frage gestellt, um Handelsgesellschaften, vor allem ausländischen, die Beteiligung am weltweit drittgrößten Markt für Medikamentenverkauf an den Endverbraucher zu eröffnen. In der Abhandlung wird am Maßstab des deutschen Verfassungsrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts dargelegt, dass die seit 50 Jahren bewährte Niederlassungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt der Autor, dass die Zulassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten den notwendigen Schutz der Bevölkerung vernachlässigt. Das Fremdbesitzverbot hält dem Gemeinschaftsrecht stand, weil die Organisation des Gesundheitswesens nicht zur Kompetenz der Europäischen Union gehört. Dieses Verbot darf insbesondere nicht durch die Gleichstellung von Handelsgesellschaften (Art. 48 EGV) ausgehebelt werden.

      Rechtliche Bewertung der Niederlassungsfreiheit und des Fremdbesitzverbots im Apothekenrecht