Einführung in das Privatrecht
Allgemeiner Teil des BGB 1






Allgemeiner Teil des BGB 1
Die Vorläufer. Die Theoretiker des Endstadiums
Behandelt werden grundlegende Fragen der Rechtsordnung: Grundrechte und Verfassung, Grundfragen des Arbeitsrechts, Richterstaat und Gesamtkodifikation sowie Reformwege des Rechts. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Rechtstheorie und Rechtspraxis, wobei das Grundgesetz als dogmatischer Ansatzpunkt dient. Ramm, bekannt für seine scharfe Kritik am Bundesarbeitsgericht, bleibt bei seiner Ablehnung des Richterstaats, auch in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht. Er trennt methodisch Rechtsanwendung von Rechtspolitik und fordert eine arbeitsrechtliche Kodifikation, hebt die Bedeutung privater Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung hervor und deutet den Tarifvertrag privatrechtlich. Zudem zeigt er sich offen für die Soziologie und deren Analyse der Arbeitsrechtswissenschaft. Der Sammelband thematisiert die Grundrechte und die Verfassungsfrage sowie die Suche nach neuen Wegen. Ramms Interesse gilt insbesondere den sozialen Grundrechten und dem Recht auf Arbeit. Er wendet einen weiten soziologisch-juristischen Verfassungsbegriff auf Arbeitsbeziehungen an, analysiert den Arbeitsmarkt und skizziert einen Rahmen für europäisches Individualarbeitsrecht. Als unbequemer Autor fordert er die Neustrukturierung des juristischen Studiums und die Gründung eines Zentrums für Rechtspolitik. Die Fortentwicklung der Lehre vom Idealtypus bildet den theoretischen Schlusspunkt, während die „Bestandsaufnahme“ in das Gesamtwerk einführt. Ein Regist
Erste Babelsberger Gespräche
Das erste „Babelsberger Gespräch“ über Recht und Unrecht im Nationalsozialismus (Potsdam, 6. – 8. Oktober 2011) gab eine Übersicht über den Forschungsstand. Im Eröffnungsvertrag zeigt Frank-Rutger Hausmann (Freiburg), wie in den Geisteswissenschaften die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus vollzogen wurde. Der Beitrag von Eva Schumann (Göttingen) zur Haltung der Rechtsfakultäten zum Thema „Nationalsozialismus und Recht“ ist dem Umfang nach eine Gesamtdarstellung zum durchaus lückenhaften Forschungsstand. Abgerundet ist der Beitrag durch ein von Gerhard Köbler (Innsbruck) gefertigtes Personaltableau. Ralf Frassek (Hannover) schildert Eingriffe in die Lehre, Mathias Schmoeckel (Bonn) zeigt beispielhaft, wie Studenten in die Aufhellung der Fakultätengeschichte eingebunden werden können. Die Herrschaftsgeschichte bis zu Hindenburgs Tod schildert Thilo Ramm (Darmstadt) – Machtergreifung und Machtüberlassung sind die beiden Seiten dieser Entwicklung. Arno Buschmann (Salzburg) zeichnet die NS-Rechtspolitik im Anschluss an Entwicklungen in der Weimarer Republik nach. Den Blick auf das Ausland eröffnet Irene Strenge (Hamburg) mit dem von den Niederlanden ausgehenden Protest juristischer Fakultäten. In den Band neu aufgenommen sind Beiträge zur Motivation der Autoren.