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Armin Schoreit

    1 gennaio 1931
    Beratungshilfegesetz, Prozesskostenhilfegesetz
    Wie der Bürger sein Recht bekommt
    Aktien
    Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
    Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
    Rechtsberatung unentgeltlich
    • Konzeption: Die Zahl der Fälle, in denen Beratungshilfe und auch Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, steigt ständig. Die Idee, diese Bereiche in einem Kommentar zu erläutern, hat sich bewährt, da die Materien durch gesetzestechnische Verweisungen und das rechtspolitische Anliegen miteinander verbunden sind. Auf alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt dieser Praktikerkommentar erschöpfend Auskunft. Neuauflage: Mit der Neuauflage übernimmt Herr Richter am OLG Ingo Michael Groß auch die Kommentierung zur Beratungshilfe - ein Anlass die bewährte Struktur in Teilen neu zu gestalten, zu straffen und alle praktisch bedeutsamen Probleme unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur darzustellen. Schwerpunkte bilden hierbei: - Einführung der Verfahrenskostenhilfe durch das FamFG, - Aktuelle Probleme der Vergütungsfestsetzung bei Beratungshilfe, - Auswirkungen der Neuregelung des Rechtsberatungsrechts durch das RDG, - Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BVerfG, wonach die Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des steuerrechtlichen Kindergeldes verfassungswidrig ist, - neue Entwicklungen des Standesrechts (BRAO/BORA) - Ausblick auf das derzeit im Beratungsverfahren befindliche Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz.

      Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
    • Die Neuauflage des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, das am 1. Juli 2004 in Kraft trat, bringt wesentliche Veränderungen in der Anwaltsvergütung und im Beratungs- sowie Prozesskostenhilfegesetz mit sich. Im Beratungshilfegesetz werden zwar nur Details angepasst, doch die Vergütungsregelung der BRAGO wurde in teils veränderter Form ins RVG integriert. Dieses neue Gebührengesetz erweist sich als komplex, da es von der üblichen Rechtstechnik abweicht, die Kosten- und Gebührenfolgen in Textform darzustellen. Das RVG konzentriert sich auf wesentliche Tatbestände, während die zahlenmäßigen Angaben einem Vergütungsverzeichnis entnommen werden, das Definitionen, Vorbemerkungen und Anmerkungen in Form von Gesetzestexten enthält. Auch die Prozesskostenhilfe, die in der ZPO geregelt ist, wird durch die Vorschriften des RVG beeinflusst. Änderungen im PKH-Recht, die durch das ZPO-Reformgesetz erfolgten, sind in § 115 Abs. 1 sowie in § 127 Abs. 2 und 3 eingearbeitet. Bei der Kommentierung zu § 114 wurde die Änderung der Insolvenzordnung berücksichtigt, während § 115 die Anpassungen sozialhilferechtlicher Bestimmungen behandelt. Zudem bietet die Aufnahme der EG-Richtlinie für grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe einen ersten Einblick in die europaweite PKH. Die Praxis wird nach der Einführung des RVG dringend auf Hilfsmittel wie diesen Kommentar angewiesen sein.

      Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe