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Hinrich Schroeder Hohenwarth

    Kreditaufnahme afrikanischer Staaten im Ausland
    Das Armenrecht in der Bundesrepublik und seine Reform unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtsvergleichender Aspekte
    Kinderkrankheit
    Mal locker, Alter!
    • Merkwürdig, wie sich das Bild verändert, wenn sich die Ausdrucksweise mit einer ungewohnten Sehweise verbindet: ein alter Herr versucht sich mit grosser Nachlässigkeit an ungefilterten Überlegungen und Eindrücken, um den Dingen um ihn herum, seinen Erinnerungen und Träumen, den Konstruktionen und Obsessionen zu begegnen, ihnen Namen und Wörter zu geben.

      Mal locker, Alter!
    • Stephan, ein alternder Manager einer Berliner Firma, sieht den Besuch seiner Tochter Gerda und ihrer beiden Kinder als Belastung an. Er verachtet Lech, den polnischen Direktor eines bankrotten Wandertheaters und Vater seiner Enkel. Betty, seine charmante Assistentin, unterstützt die Vorbereitungen für den Familienbesuch und lädt ihn in ihr Elternhaus, einen verlassenen Hof in der Uckermark, ein. Kaum hat Stephan sich als Teil einer intakten Großfamilie gefühlt, erfährt Betty vom Unfalltod ihrer Eltern. Er verspricht ihr und ihren fünf jüngeren Brüdern großzügig Hilfe und löst bei der Beerdigung in Bytów auch den verschuldeten Hof von der polnischen Bank. Während Lech und Gerda trotz ihrer finanziellen Probleme das Leben genießen, engagiert Stephan die arbeitslose Theatertruppe für den Umbau des Hofes, um mit Betty eine Familie zu gründen. Doch die Theatertruppe bringt Chaos mit sich, und Betty verliebt sich während der Proben zu „Sommernachtstraum“ in zwei brasilianische Schauspieler. Stephan zieht nach Berlin zurück, unfähig, Bettys Partner oder der Ersatzvater ihrer Brüder zu sein. Er will jedoch sein Hilfsversprechen an die Sczypkow-Familie halten. Gerda rät ihm, seine Lebensumstände zu ändern. Als das Wandertheater ein Engagement in Südfrankreich erhält, zieht Stephan als „Herbergsvater“ zu Betty und ihren Brüdern. Später bekommt Betty ein Kind von einem der Brasilianer und zieht mit dem Kleinen nach Montpellier, während G

      Kinderkrankheit
    • Nötig ist ein einheitliches Modell für die rechtliche Versorgung benachteiligter Bevölkerungskreise. Dazu ist das Armenrecht der ZPO zu reformieren und mit einem ausserprozessualen - de lege ferenda - zu verbinden. Kriterien für die Reform sind neben rechtsstaatlichen Forderungen solche der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit. Zum Vergleich werden ausländische Erfahrungen auch rechtstatsächlicher Art herangezogen.

      Das Armenrecht in der Bundesrepublik und seine Reform unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtsvergleichender Aspekte