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Armin Dittmann

    14 agosto 1945
    Kompetenzprobleme der auswärtigen Gewalt
    Besonderes Verwaltungsrecht
    Rechtsfragen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
    Analoger Switch-Off ohne Gesetz?
    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medienabgabe
    Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien
    • Inwieweit sind die neuartigen Formen der audio-visuellen Kommunikation dem herkömmlichen Rundfunkbegriff zuzuordnen? Im Zuge des Fortschreitens der technischen Entwicklung der „Neuen Medien“ gewinnt die Beantwortung dieser Frage zunehmend an Bedeutung. Wissenschaft und Praxis sind gleichermaßen gefordert, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und sachadäquate Antworten auf die drängenden medienpolitischen und medienrechtlichen Fragen zu finden. Mit den Beiträgen des vorliegenden Bandes sollen hierfür Impulse gegeben werden. Dabei thematisieren die Autoren neben dem nationalen Rundfunkrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Bezügen auch die Einordnung von Rundfunksendungen in die Dienstleistungsfreiheit des europäischen Gemeinschaftsrechts. Schließlich wird dem Gegensatz zwischen dem Rundfunk als Wirtschaftsgut und seiner kulturellen Bedeutung für die nationale Identität im Bereich des Völkerrechts besondere Bedeutung geschenkt. Auf allen Ebenen ist zu überprüfen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen die neuentstandenen Probleme der Kommunikationstechnik angemessen bewältigen können. Die Vollendung des 65. Geburtstages von Professor Dr. Dr. h. c. Thomas Oppermann war für seine Schüler Anlaß, Kollegen, Freunde und Weggefährten des Jubilars im Rahmen einer wissenschaftlichen Veranstaltung zusammenzuführen, um im fachlichen Diskurs Entwicklungen und Rechtsfragen dieses Sachbereichs zu diskutieren. Mit dem „Rundfunkbegriff im Wandel der Medien“ wird ein Themenkomplex beleuchtet, dem sich Thomas Oppermann in seinem wissenschaftlichen Werk seit jeher - und weit über den akademischen Bereich hinaus - in besonderer Weise verpflichtet fühlt.

      Der Rundfunkbegriff im Wandel der Medien
    • Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Rundfunkgebühr ist in die Kritik geraten und soll nach dem Willen der Länder ab 2013 durch eine andere Form der Finanzierung ersetzt werden. In der Diskussion ist dabei u. a. eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe (Medienabgabe), die die Abgabepflicht von jeglichem Geräte- und Gegenleistungsbezug löst und allein an die Innehabung eines Haushalts bzw. einer Betriebsstätte bindet. Der Autor legt dar, dass es sich bei der Medienabgabe nicht um eine Sonderabgabe handelt, sondern um eine durch die Rundfunkhoheit der Länder sachkompetenziell legitimierte Abgabe, die den rundfunkverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenso genügt wie den finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Der Autor ist ordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim und seit 1992 Vorstandsmitglied der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg.

      Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Medienabgabe
    • Die flächendeckende Einführung digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) ist in Deutschland spätestens bis zum Jahr 2010 vorgesehen. Dieser technische Normwechsel erfordert u. a. ein Abschalten der bisherigen analogen Terrestrik (sog. Analoger Switch-Off). Dadurch werden Rechte und Interessen von Senderbetreibern, Rundfunkveranstaltern und Haushalten berührt, die Fernsehprogramme derzeit noch terrestrisch verbreiten bzw. über Antenne empfangen. In diesem Vorgang sieht der Verfasser einen grundrechtsrelevanten Eingriff und zugleich eine »wesentliche« Entscheidung, die dem rechtsstaatlich-demokratischen Gesetzesvorbehalt zu unterstellen ist. Die verfassungsrechtliche Kritik an der bisherigen verordnungsrechtlichen (Teil-) Regelung des analogen Switch-Off auf Bundesebene wird mit Vorschlägen für eine ergänzende rundfunkrechtliche Regelung auf Landesebene verbunden, die den rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht. Zudem werden Kriterien für die Zumutbarkeit des analogen Switch-Off für Senderbetreiber und terrestrisch empfangende Haushalte entwickelt. Der Verfasser ist o. Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hohenheim und Mitglied im Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, (LfK).

      Analoger Switch-Off ohne Gesetz?