Nationalliberale und Koalitionsrecht
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Wie verhielt sich die nationalliberale Reichstagsfraktion in den Jahren 1890-1914 zum Koalitionsrecht der gewerblichen Arbeiter: befürwortend oder ablehnend, einheitlich oder unterschiedlich? Lässt sich dieses Verhalten aus regionaler Herkunft, beruflich-sozialer Stellung, Mitgliedschaft in Interessen- und sozialreformerischen Verbänden oder aus den von den Abgeordneten verwendeten theoretischen Argumenten erklären?
