Die Festschrift „Worte des RecHts – Wörter zur RechtsGeschichte“ ist dem Marburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Dieter Werkmüller aus Anlass seines 70. Geburtstages gewidmet. Dieter Werkmüller hat nicht weniger als vier Jahrzehnte lang am „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“ mitgearbeitet, das seit 2004 in einer von ihm mitherausgegebenen Neuauflage erscheint. Wissenschaftler, die Werkmüller und dem HRG sehr verbunden sind, betrachten in 23 Beiträgen aktuelle Fragen und Probleme der rechts- und verfassungsgeschichtlichen sowie der rechtssprachlichen und volkskundlichen Forschung. Ergänzt werden diese Themen durch einen aktuellen familienrechtlichen Beitrag. Alle Aufsätze fokussieren die Hauptbetätigungsfelder des Jubilars: Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtliche Volkskunde, Weistümer- und Oberhofforschung, Familien- und Erbrecht sowie rechtswissenschaftliche Lexika. Im Zentrum steht Dieter Werkmüllers tragende Mitarbeit am HRG. Erstmals wird seine reichhaltige Bibliographie veröffentlicht. Ein ausführliches Personen- und Ortsregister ermöglicht eine bequeme Erschließung des Bandes.
Stephan Buchholz Ordine dei libri






- 2007
- 1988
Recht, Religion und Ehe
- 494pagine
- 18 ore di lettura
Diese Bochumer Habilitationsschrift untersucht die Zusammenhänge zwischen naturrechtlich-rechtstheoretischen Konzepten, theologischen Ausrichtungen und den dominierenden kirchlichen sowie staatlichen Verfassungsprinzipien zwischen 1680 und 1740, mit einem Blick auf das gesamte 18. Jahrhundert. Im Zentrum der theoretischen Fragestellungen steht die Ehe als soziale Institution, die als paradigmatisches Beispiel dient, um die theoretischen Reflexionen zu veranschaulichen. Diese Herangehensweise war bereits in der Behandlung des `ius matrimoniale´ im 17. und 18. Jahrhundert charakteristisch. Die Arbeit behandelt eine Vielzahl von Themen, darunter moralphilosophische, staatsrechtliche, kirchenverfassungsrechtliche, theologiegeschichtliche und eherechtliche Fragen, was eine gezielte Auswahl und Vertiefung einzelner Problemstellungen erfordert. Besonders betrachtet wird der wissenschaftliche Beitrag der protestantischen Universitäten im mitteldeutschen Raum. Zudem werden relevante Personen, Ereignisse und Kontroversen herangezogen, die für zentrale Themen wie das späte Naturrecht der Aufklärung, die protestantisch-theologische Grundlegung des Rechts, den Kompetenzkonflikt zwischen Staat und Kirche in geistlichen Angelegenheiten sowie die Regelungsmacht der weltlichen Obrigkeit in Ehesachen exemplarisch stehen. Ein reichhaltiges und oft unerschlossenes Quellenmaterial unterstützt diesen Forschungsansatz.
- 1981
Diese Studie behandelt einen Teilbereich der Rechtsreformen des 19. Jahrhunderts, der bisher noch wenig Beachtung gefunden hat: die Bemühungen um eine Neugestaltung des Eherechts im kirchlich-konservativen Sinne im sog. „Reaktionsjahrzehnt“. Es handelt sich um einen Zeitabschnitt, in dem Reform des Eherechts als unverzichtbarer Bestandteil konservativer Gesellschaftsreform galt; Friedrich Julius Stahl, der Wortführer der Hochkonservativen, hat dementsprechend nach 1854 einen großen Teil seiner parlamentarischen Tätigkeit der Eherechtsreform gewidmet. Bereits in den Reaktionsjahren war die Eherechtsfrage mit dem institutionellen Konflikt zwischen Staat und Kirche verbunden. Bürgerlicher Gesetzgeber und kirchliche Administration haben von gegensätzlichen Ansatzpunkten aus nach einer Problemlösung gesucht mit einem deutlichen Vorsprung der Kirchenbürokratie. Zu Beginn der „Neuen Ära“ sollten dieReformversuche scheitern; erst im Kulturkampf der siebziger Jahre kam die Eherechtsreform unter verändertem Vorzeichen wieder in Gang.
- 1978
Gegenstand dieser Arbeit ist der Versuch, die Entstehungsgeschichte der „abstrakten“ Rechtsfiguren des deutschen Immobiliarrechts, der nichtsakzessorischen Grundschuld und des dinglichen Auflassungsvertrages, nachzuvollziehen und die jeweiligen zeitgebundenen Entwicklungszusammenhänge aufzuweisen. Um das komplexe Thema ausreichend erfassen zu können, werden dabei sowohl die Rechtstradition wie der ökonomische Wandel in ihrem Zusammenhang analysiert.