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Wolfgang de Boor

    23 febbraio 1917 – 7 maggio 2014
    Pharmakopsychologie und Psychopathologie
    Das Böse
    Hitler
    Sozialer Infantilismus
    Kinderkriminalität
    Bewußtsein und Bewußtseinsstörungen
    • Bewußtsein und Bewußtseinsstörungen

      Ein II. Beitrag zur Strafrechtsreform

      • 308pagine
      • 11 ore di lettura

      Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichts ärztlicher Sachverstän­ digentätigkeit veranlassen mich, einen Ir. Beitrag zur Strafrechtsreform zu veröffent­ lichen. Die Entwürfe für das neue Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, daß einige der in unserem I. Beitrag zur Strafrechts re form (1959) publizierten An­ regungen verständnisvoll aufgenommen wurden. Die §§ 24 und 25 E 1962 sind nun­ mehr stärker als in den früheren Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien­ tiert. In § 24 E 1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen ,Abartig­ keiten' beruhenden seelischen Störungen des § 23 Entwurf 1958, Bezeichnungen, die weitgehend den ,abnormen Persönlichkeiten' des klinischen Sprachgebrauches entspre­ chen, nicht mehr enthalten. Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes für den auf den Er­ fahrungen der ärztlichen, besonders der psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen Krankheitsbegriff zu gewinnen, der überzeugender als der normative Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfähige Grundlage für richterliches Werten und Urteilen bilden kann. Bei der Darstellung des forensischen Materials 1 wurde eine dialektische Methodt' benutzt: die Gegenüberstellung von forensischen Fällen, in denen die Frage der ,Schuld­ fähigkeit' nach einem medizinisch orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Fälle, deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer oder rein normativer Methoden beruhte. Inhaltsverzeichnis I. Zur Problemstellung der Studie.- 1. Die Vieldeutigkeit der Begriffe krankhaft `und seelische Störungen `§ § 24 und 25 des Entwurfes 1962.- 2. Das Problem der Gleichwertigkeitsklausel `in den § § 24 und 25 des Entwurfes 1962.- Die affektiven oder psychogenen Bewußtseins- störungen`.- Die somatogenen `Bewußtseinsstörungen.- II. Zu den Begriffen Bewußtsein `und Bewußtseinsstörung`.- III. Die forensischen Methoden zur Feststellung von krankhaften seelischen Störungen `und Bewußtseinsstörungen`.- Die biologische Methode.- Die psychologische Methode.- Die gemischt biologisch-psychologische `Methode.- Die klinische Methode.- Diagnosen-Schema der Universitäts-Nervenklinik Köln.- Die anthropologische Methode.- a) Die anthropologisch-phänomenologische Richtung im engeren Sinne.- b) Die daseinsanalytische Betrachtungsweise.- c) Das strukturanalytische Verfahren.- d) Tiefenpsychologische Entwicklungstendenzen in der forensischen Begutachtung.- IV. Soziologische Aspekte des § 51 StGB.- V. Das Problem in der Literatur.- 1. Stellungnahmen von Medizinern.- 2. Stellungnahmen von Juristen.- 3. Stellungnahmen von Psychologen.- VI. Das Problem in der Rechtsprechung.- 1. Entscheidungen, die den Einfluß der Affekte auf die Schuldfähigkeit des Täters betreffen.- 2. Entscheidungen zur Frage des Einflusses affektiver Erregungszustände auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale und auf den Vorsatz.- 3. Entscheidungen zur prozessualen Frage der Hinzuziehung von Sachverständigen für die Beurteilung von Affekten.- VII. Zum gegenwärtigen Stand der Beratungen der § § 24 und 25 E 1962.- VIII. Fall-Darstellungen (Ausführliche Analysen).- Kurz-Fälle.- 1. Toxische Bewußtseinsstörungen.- 2. Endo-toxische Bewußtseinsstörungen.- 3. Traumatische Bewußtseinsstörungen.- 4. Forensische Grenzsituationen.- 5. Typische Affektsituationen. Ihre forensische Lösung mit Hilfe des funktionalen Bewußtseinsbegriffes.- IX. Forensische Konsequenzen.- Namensverzeichnis.

      Bewußtsein und Bewußtseinsstörungen
    • Hitler

      • 449pagine
      • 16 ore di lettura
      Hitler
    • Vom „Bösen“ geht eine schwer begreifliche Faszination aus. Fast alle TV-Sender bringen Abend für Abend Kriminalfilme mit dem Thema „Mord“, dem Inbegriff des Bösen. Das „Gute“ muss sich mit einer Aschenputtelrolle begnügen. Klassische Musik ist selten zu hören. Kein Wunder, dass Brutalisierung und Infantilisierung der Masse zunehmen. Im Altertum wurden Teufel oder Dämonen beschuldigt, Urheber des Bösen in der Welt zu sein. In der Bibel (N. T.) wird der Teufel 43-mal, der Satan 57-mal erwähnt. Im naturwissenschaftlich geprägten Denken der Menschen unserer Zeit hat der Teufel als Ursache des Bösen seine dominierende Rolle ausgespielt. Nach einer Umfrage des Allensbacher Instituts glaubten 1993 nur 41% der Katholiken und 20% der Protestanten an die Existenz des Teufels. Der Würzburger Bischof Graber verkündet jedoch: „Wenn es keinen Teufel gibt, dann gibt es keinen Gott“ (U. Ranke-Heinemann: Nein und Amen, S. 88). Die empirischen Wissenschaften des 19. und 20. Jahrhunderts haben andere Erklärungen für das „Böse“. Die neuen Theorien werden in dieser Studie eingehend beschrieben. Neue Einsichten in die Natur des Menschen ermöglichen das Verständnis für zunächst unbegreifliche Taten wie zum Beispiel die Morde in Winnenden im April 2009.

      Das Böse
    • Psychiatrische Systematik

      Ihre Entwicklung in Deutschland Seit Kahlbaum

      • 90pagine
      • 4 ore di lettura

      KAHLBAUM - darzustellen, hat mir ein eindrucksvolles Bild von der geistigen Leistung all der Autoren vermittelt, deren Bemuhungen uns nicht nur eine weitgehende, schnelle Verstandigung in der taglichen klinischen Arbeit ermoeglichen, sondern auch die Voraussetzungen zu jeder wissenschaftlichen Tatigkeit in der Psychiatrie schufen.

      Psychiatrische Systematik