In 2154 the world as we know it has fallen into oblivion. Mankind lives decimated and scattered in the remnants of the old world. But only few know what really happened. Growing up in a secluded city ruled by a dogmatic tyrant, Adam watches hunger starve the poor, sickness claim the young, and war kill his three older brothers. Turning seventeen, he has one year left before being forced to join the Grey Guard and follow his brothers into the unknown. Wanting to put an end to the broken system and mindless war, to seek a life of harmony with the one he loves, he decides to do whatever it takes to bring the tyrant to his knees.
Felix Hartmann Libri
Felix Oliver Hartmann è un giovane autore le cui opere attingono dai suoi diversi interessi, che spaziano dall'intelligenza artificiale e dalla tecnologia alla teoria politica e alla filosofia. Il suo romanzo d'esordio, ispirato all'atmosfera della sua città natale che ricorda il medioevo oscuro, intreccia queste influenze in un arazzo letterario unico. Hartmann continua a dedicarsi a una vasta gamma di progetti di scrittura che attraversano i generi. La sua scrittura si distingue per la sua miscela di temi intellettuali e influenze personali, offrendo ai lettori un'esperienza originale e stimolante.






Das Buch bietet eine faszinierende Mischung aus dreidimensionalen Wortspielen und Erkundungen der Flora und Fauna. Es regt zum Nachdenken an und verbindet spielerische Elemente mit tiefgründigen Themen. Leserinnen und Leser können sich auf eine kreative Reise begeben, die sowohl unterhaltsam als auch lehrreich ist.
Sein Name ist Programm. Er heißt Sascha Hey, Hey wie »high« gleich oben. So fühlt er sich, so ist er. Sascha Hey ist Chefreporter einer News-Show, und die Frauen liegen ihm zu Füßen … meistens jedenfalls. Nur bei Ex- Modell Viviane will es nicht klappen. Als sie stattdessen mit dem politischen Shooting-Star Graf von Renneberg anbandelt, brennen bei Hey alle Sicherungen durch. In kürzester Zeit ist er von allen Säuen, die durchs Dorf getrieben werden, die ärmste.
Sechs Jahre nach dem Platzen der Electronic Commerce-Blase wird die Frage nach den realistischen Potenzialen des Internets im Business-to-Business-Handel untersucht. Der Autor fokussiert sich auf den Einsatz des Electronic Procurement im Beschaffungsmanagement großer Industriefirmen. Dabei werden die zentralen Elemente der Beschaffung sowie die Planung und Organisation des Einkaufs analysiert und in strategische und operative Aufgaben unterteilt. Electronic Procurement wird in Transaktionssysteme (wie Ausschreibungen, Auktionen und Kataloge) und Marktunterstützungssysteme (wie Lieferantenverzeichnisse und Dokumentenmanagement) differenziert. Dieses Gerüst ermöglicht eine detaillierte Untersuchung der Potenziale der Internetbeschaffung zur Lösung von Einkaufsaufgaben. Die theoretischen Erkenntnisse werden durch eine kleine empirische Studie ergänzt. Das Werk richtet sich an Entscheidungsträger in der Beschaffung großer Unternehmen, die konkrete Empfehlungen für den Einsatz von Electronic Procurement suchen, sowie an Studierende und Lehrende der Betriebswirtschaft, die ein vertieftes Verständnis der Auswirkungen des Internets auf den industriellen Einkauf erlangen möchten.
Im deutschen Recht entfalten Tarifnormen ihre unmittelbare und zwingende Wirkung zwar grundsätzlich nur zwischen den beiderseits Tarifgebundenen. Jedoch kennt dieser Grundsatz einige Ausnahmen. Teilweise erheben Tarifnormen bereits für sich genommen einen Geltungsanspruch über den Kreis der Verbandsmitglieder heraus, in anderen Fällen ordnet ein staatlicher Erstreckungsakt diese Wirkung an. Es stellt sich jeweils die Frage, wie weit die Freiheit der Außenseiter reicht, ihre Arbeitsbeziehungen in selbstbestimmter Wahrnehmung der eigenen Interessen zu gestalten. Felix Hartmann führt den Außenseiterschutz konsequent auf ein privatrechtlich-mandatarisches Grundverständnis der Tarifautonomie zurück. Er setzt sich dabei auch mit den Vorgaben des Europarechts und mit Tarifsystemen anderer mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen auseinander. Auf diese Weise kommt er für eine Vielzahl von Praxisproblemen zu neuen Lösungen.
Der Anspruch auf das stellvertretende commodum
- 375pagine
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Der Anspruch auf das stellvertretende commodum, früher in § 281 BGB a. F. geregelt, wurde nahezu unverändert ins modernisierte Schuldrecht übernommen. Dennoch beeinflusst das neue Regelungsumfeld die Interpretation des heutigen § 285 BGB. Insbesondere die Änderungen bei den Grenzen der Leistungspflicht werfen zahlreiche neue Fragen auf, wie etwa die Möglichkeit eines Commodumsanspruchs bei anfänglichen Leistungshindernissen oder den Übergang von der Naturalerfüllung zur Ersatzherausgabe. Auch nach der Schuldrechtsreform bleiben Probleme hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 285 BGB bei Handlungs- und Unterlassungspflichten ungeklärt. Felix Hartmann untersucht diese Fragen und orientiert sich an der Ordnungsfunktion des § 285 BGB. Er verteidigt das traditionelle bereicherungsrechtliche Verständnis gegenüber neueren Ansätzen, die eine schadensersatzrechtliche Einordnung des Rechtsbehelfs befürworten. Kritisch betrachtet er die Tendenz in der Literatur, die Ersatzherausgabe an die Naturalvollstreckbarkeit der ursprünglich geschuldeten Leistung zu koppeln. Hartmann konkretisiert die Parallele zum Kondiktionsrecht und führt den Anspruch aus § 285 BGB auf den Zweck zurück, eine widerrechtliche Vermögensverteilung zu beseitigen. Auf dieser Grundlage gelangt er zu neuen Ergebnissen, wie einer Pflicht zur Herausgabe verzögerungsbedingter Surrogate und einer Lösung für das Gewinnhaftungsproblem, die ebenfalls an der Ordnungsfunktion des
Mit einem systematischen, strukturgeschichtlich orientierten Ansatz untersucht diese Arbeit die Anlässe, Ursachen und Folgen der unaufhörlichen Herrscherwechsel in der Soldatenkaiserzeit von 235 bis 284/5 n. Chr., wobei diese in einen Zusammenhang mit der traditionellen Sukzessionsordnung der frühen Kaiserzeit und der schweren Reichskrise des 3. Jahrhunderts gestellt werden. Die Untersuchung geht von zahlreichen, verstreuten Quellenzeugnissen der Zeit des 3. bis 12. Jahrhunderts aus und versucht, sämtliche nachweisbaren «Herrschergegestalten» zu erfassen.