Peter Jabornegg Libri






Ein Klassiker unter den Lehrb chern zum Handelsrecht. Kompetent, kompakt, klar in Aufbau und Sprache. Das Allgemeine Handels- und Wertpapierrecht wird verst ndlich aufbereitet, das Stoffgebiet pr fungsrelevant behandelt. Ein ausf hrliches Paragraphen- und ein umfangreiches Sachverzeichnis erleichtern die bersicht. Von den Grundbegriffen ber Handelsstand, Rechnungslegung und den Handelsgesch ften bis hin zu den Wertpapieren: Zivilrechtliche Anweisung, Kaufm nnische Wertpapiere, Wechsel, Scheck und Effekten. Die nunmehr sechste Auflage wurde in bezug auf das kaufm nnische Unternehmen, auf Vertragsh ndler, Franchising und Wiener Kaufrecht erg nzt.
Univ.-Ass. Mag. Julia Tutschek, Das Arbeitskampfrecht in der Judikatur des EuGH, Univ.-Ass. Mag. Matthias Klein, Das Arbeitskampfrecht in der Judikatur des EGMR, Univ.-Prof. Dr. Alpay Hekimler, Die Grenzen des Arbeitskampfrechts in der Türkei nach dem neuen Gewerkschafts- und Tarifvertragsgesetz im Lichte der aktuellen Entwicklungen, em. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg, Alles neu im österreichischen Arbeitskampfrecht?, Dr. Réne Schindler, Praxisfragen des Arbeitskampfrechts, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, Arbeitskampf im öffentlichen Dienst
Seit Erscheinen der 5. Auflage ist gerade in Fragen der Betriebsratswahl die Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht unverändert geblieben. Dies machte eine gründliche Überarbeitung des Kommentars notwendig. Größere gesetzliche Neuerungen im betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrecht waren vor allem die Schaffung einer echten Konzernvertretung und die Vorschriften über die Europäische Betriebsverfassung. Sie haben somit ein aktuelles Werk in Händen, das Ihnen bei der Wahl des Betriebsrates in allen Belangen unentbehrlicher Helfer ist.
Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts baut auf der bewährten Kommentierung von Jabornegg und Resch im ABGB-Praxiskommentar von Schwimann auf und berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die GesbR bleibt von erheblicher praktischer Bedeutung. Das Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 hat zwar keine Novelle der §§ 1175 ff ABGB hervorgebracht, jedoch weitreichende Auswirkungen auf das GesbR-Recht. Der Kommentar enthält umfassende Ausführungen zur neuen Vertretungsregelung des § 178 UGB, zur Registrierungspflicht nach § 8 Abs 3 UGB sowie zur veränderten Problematik der Vorgesellschaften. Angesichts der Reformbedürftigkeit der GesbR-Vorschriften in den §§ 1175 ff ABGB ist die Kenntnis des aktuellen Rechtsstands von großer Bedeutung. Es wird an einer Novelle zum GesbR-Recht gearbeitet, jedoch ist unklar, wie mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf verfahren wird. Selbst bei einer möglichen Novellierung wäre ein mehrjähriger Übergangszeitraum vorgesehen, in dem die geltende Rechtslage für „Altgesellschaften“ Anwendung findet. Daher ist eine umfassende Kenntnis der bestehenden Rechtslage für die mögliche Umgestaltung von Gesellschaftsverträgen unerlässlich.
