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Heinz Mohnhaupt

    Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht
    Prudentia legislatoria
    Rechtsvergleichung als Erkenntnismethode
    Privilegien als Sonderrecht in europäischen Rechtsordnungen vom Mittelalter bis heute
    Verfassung
    Costituzione
    • Die Diskussion über den Begriff und die Bedeutung der Verfassung erhält durch die europäische Verfassungsdebatte neue Relevanz. Im supranationalen Kontext hat der Begriff der Verfassung eine andere Bedeutung als im Nationalstaat. Die Entwicklung überstaatlicher politischer Einheiten beeinflusst jedoch auch die nationale Verfassung. Zudem verdeutlichen die teilweise gescheiterten Verfassungsprojekte in ehemals sozialistischen und neu konstitutionalisierten Staaten den Zusammenhang zwischen tatsächlicher und normativer Verfassung. Viele der damit verbundenen Fragen sind nicht neu, sondern wurden bereits früher aufgeworfen und gerieten durch den Aufstieg des modernen Konstitutionalismus im 20. Jahrhundert in den Hintergrund. Dies betrifft beispielsweise die Sinnfrage der Verfassung vor der Entstehung des modernen, nationalstaatlich orientierten Konstitutionalismus sowie die Abhängigkeit der normativen Verfassung von den tatsächlichen Gegebenheiten und Machtverhältnissen eines Landes. Eine Auseinandersetzung mit den historischen Wandlungsprozessen des Verfassungsbegriffs kann wertvolle Orientierung in der gegenwärtigen Umbruchsituation bieten und den Reichtum an Vorstellungen und Bezügen, die mit dem historischen Begriff der Verfassung verbunden sind, offenbaren.

      Verfassung
    • Die negative Konnotation von "Privilegien" in der heutigen politischen und sozialen Sprache steht im Widerspruch zum Gerechtigkeitswert der "Gleichheit". Der Autor untersucht die europäische Geschichte der "privilegia" und deren Einfluss auf die Entwicklung von Recht, Staat und Gesellschaft über die Jahrhunderte. Begleitet von einer umfassenden Quellenübersicht und einer thematisch gegliederten Bibliographie, wird aufgezeigt, dass Privilegien durch ihre Differenzierung auch einen individualisierten Gerechtigkeitswert darstellen, den die Aufklärung oft vergeblich durch das Prinzip der allgemeinen Gleichheit ersetzen wollte.

      Privilegien als Sonderrecht in europäischen Rechtsordnungen vom Mittelalter bis heute
    • Rechtsvergleichung als Erkenntnismethode

      Historische Perspektiven vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert

      • 248pagine
      • 9 ore di lettura

      Die Rechtsvergleichung ist eine bedeutende Erkenntnistechnik, die verschiedene Rechtsordnungen analysiert und deren Anwendbarkeit sowie Vereinheitlichung beleuchtet. In diesem Buch werden historische Dimensionen der Rechtsvergleichung untersucht, die von der Spätmittelalter über die Frühe Neuzeit bis ins 19. Jahrhundert reichen. Die Aufsätze beleuchten Strategien der historischen Vergleichspraxis und betrachten diese zugleich als kulturelles Phänomen des Wissenserwerbs. Damit wird die Rolle der Rechtsvergleichung für Staat, Verfassung und Gesellschaft in der Suche nach optimalen rechtlichen Lösungen hervorgehoben.

      Rechtsvergleichung als Erkenntnismethode
    • Dieser Band der von Hans Maier und Michael Stolleis herausgegebenen Reihe „Bibliothek des deutschen Staatsdenkens“ widmet sich einem klassischen Thema der Rechts- und Staatswissenschaften. Die Lehre von der „Gesetzgebungsklugheit“ war im 17. und 18. Jahrhundert ein umkämpftes Terrain der Rechtswissenschaft. Unter dem Titel „Prudentia Legislatoria“ wurde diskutiert, wie der Mensch dazu veranlaßt werden könne, zu einem „nützlichen Mitglied“ von Staat und Gesellschaft zu werden. Die ausgewählten Schriften bekannter und unbekannter Rechtsgelehrter bilanzieren diese Debatte.

      Prudentia legislatoria
    • Inhalt: Die Lehre von der „Lex Fundamentalis“ und die Hausgesetzgebung europäischer Dynastien - Von den „leges fundamentales“ zur modernen Verfassung in Europa. Zum begriffs- und dogmengeschichtlichen Befund (16.-18. Jahrhundert) - Vom Privileg zum Verwaltungsakt. Beobachtungen zur dogmengeschichtlichen Entwicklung in Deutschland seit der Mitte des 18. Jahrhunderts - „Europa“ und „ius publicum“ im 17. und 18. Jahrhundert - Römisch-rechtliche Einflüsse im „ius publicum“/„öffentlichen Recht“ des 18. und 19. Jahrhunderts in Deutschland - Vorstufen der Wissenschaften von „Verwaltung“ und „Verwaltungsrecht“ an der Universität Göttingen (1750-1830) - Montesquieu und die legislatorische Milieu-Theorie während der Aufklärungszeit in Deutschland - Die Mitwirkung der Landstände an der Gesetzgebung. Argumente und Argumentationsweise in der Literatur des 17. und 18. Jahrhunderts - Potestas legislatoria und Gesetzesbegriff im Ancien Régime - Privatrecht in Privilegien - Untersuchungen zum Verhältnis Privileg und Kodifikation im 18. und 19. Jahrhundert - „Jura mercatorum“ durch Privilegien. Zur Entwicklung des Handelsrechts bei Johann Marquard (1610-1668) - Erteilung und Widerruf von Privilegien nach der gemeinrechtlichen Lehre vom 16. bis 19. Jahrhundert - Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht vom späten 18. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Beobachtungen zur deutschen Bezugnahme auf Italien - Universalgeschichte, Unive

      Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht
    • Aus dem Inhalt: H. Mohnhaupt: Spielarten „revolutionärer“ Entwicklung und ihrer werdenden Begrifflichkeit seit dem Zeitalter der Aufklärung - M. Thomann: Revolution der Gesellschaft durch Naturrecht? Die Präambel der Menschenrechtserklärung von 1789 - E. Schmitt: La politique est une science que je crois avoir achevée": l' idéologie de l' abbé Sieyes - E. Ketelaar: La réforme de la constitution française de l'an III - C. Peterson: Das schwedische Gesetzbuch von 1734 - D. Klippel: Die Bedeutung des Rheinischen Rechts für die Entwicklung des Namens- und Firmenschutzes in Deutschland - S. Buchholz: Restauration, Ius Divinum, Rechtsreform: Kontinuität des Begriffs, Wandel der Legitimationsziele - M. Martin i Casals: Anmerkungen zur historischen Legitimation in der Reform des katalanischen Zivilrechts - G. Bender: Vom Hilfsdienstgesetz zum Betriebsrätegesetz - H. Izdebski: Les révolutions et le droit en Europe depuis 1917 Berichte und Kritik: J. L. Bermejo Cabrero: Las Comunidades de Castilla (1520- 1521) - M. Fioravanti: Rivoluzione e costituzione: a proposito di un volume di Hannah Arendt - C. Ingrao: The Legitimization of Political Institutions and the Resistance to Change in Early Modern Europe and America - A. H. Hespanha: La Révolution et les mécanismes du pouvoir

      Revolution, Reform, Restauration
    • A. Wolf: Wahlrecht und Erbfolge in den Reichen Alfons' des Weisen (_ 1284) - A. Pérez Martín: Dictamen de Arias de Balboa sobre la sucesión de Martín I el Humano (_ 1409) - S. Buchholz: Erunt tres aut quattuor in carne una. Aspekte der neuzeitlichen Polygamiediskussion - A. H. Huussen jr.: Rechtspolitische Aspekte der Ehe- und Familien-Gesetzgebung in den Niederlanden - E. Holthöfer: Fortschritte in der Erbrechtsgesetzgebung seit der französischen Revolution - B. Schnapper: Autorité domestique et partis politiques, de Napoléon à de Gaulle - A. Dufour: Mariage Civil et Restauration - P. Legendre: Instituer la Reproduction. Remarques sur la contribution de I' histoire du droit à l' étude de la structure Berichte und Kritik: D. Klippel: Sozialgeschichte und Rechtsgeschichte. Recht und Rechtsgeschichte in der historischen Familienforschung - R. Schröder: Der Funktionsverlust des bürgerlichen Erbrechts - A. Serrano Gonzalez: Familia y Beneficencia en el Antiguo Regimen - E. Koch: Zur Sozio-und Psychogenese familiärer Gefühle. Bemerkungen zu dem von Hans Medick und David Sabean 1984 herausgegebenen Sammelband „Emotionen und materielle Interessen“

      Zur Geschichte des Familien- und Erbrechts
    • Mit dem aus zwei Halbbänden bestehenden fünften Band der „Quellendokumentation“ findet das von Dieter Simon entwickelte und vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte betreute Projekt „Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944-1989)“ seinen Abschluss. Der erste Halbband enthält die von Karl A. Mollnau bearbeitete Beschlusschronik der SED-Führungszentrale, d. h. des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees vom Jahre 1958 bis zu deren Rücktritt am 3.12.1989. Die Erfassung und Darstellung aller für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft sowie Juristenausbildung rechtsrelevanten Beschluss- und Beratungsgegenstände ermöglichen es, die politischen Instanzen und Akteure - also das zentrale politische System der DDR schlechthin - als handelnde oder bewusst nicht handelnde Macht für das Recht und seine Entwicklung in der DDR erkennbar zu machen. In langen und aufwendigen Archivrecherchen hat Karl A. Mollnau als ehemals führender Jurist in der DDR, in dem sich „Zeitzeuge, Akteur und Betroffener“ miteinander verbinden, das reiche Quellenmaterial gesichtet und für diesen Band bearbeitet. Für die alte Frage nach dem Verhältnis zwischen Politik und Recht in totalitären Systemen vermag das hier aufbereitete Material neuen Aufschluss zu geben, auch für Vergleiche - nicht Gleichsetzungen - mit dem NS-Staat. Eine wissenschaftliche Einleitung des Herausgebers führt in diese Problematik ein.

      Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften