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Georg Sturmberg

    Haus Thal - einst Rittersitz im Sülztal
    Schwiegelshohn - versunken im Königsforst
    Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis
    Der Beweis im Zivilprozeß
    Kriegssommer 1866
    Die Beweissicherung in der baurechtlichen Praxis
    • Die Beweissicherung in der baurechtlichen Praxis

      Selbständiges Beweisverfahren, Privatgutachten und Schiedsgutachten

      Das Werk dient als umfassendes Handbuch und Nachschlagewerk für die verschiedenen Arten der Beweissicherung im Baurecht. Es bietet detaillierte Informationen und praxisnahe Anleitungen zu den relevanten Verfahren und Methoden. Die klare Struktur und die fundierte Darstellung der rechtlichen Grundlagen ermöglichen es Juristen und Fachleuten, sich schnell im komplexen Themenfeld zurechtzufinden. Zudem werden aktuelle Entwicklungen und Fallbeispiele behandelt, um die Anwendung der Beweissicherung im Baurecht zu veranschaulichen.

      Die Beweissicherung in der baurechtlichen Praxis
    • Das Rechtspflegevereinfachungsgesetz von 1991 hat die „selbständige“ gerichtliche Beweissicherung zu einem wichtigen Instrument für die außergerichtliche Streitschlichtung gemacht. Der BGH und die Obergerichte haben das Verfahren nach §§ 485ff ZPO weiterentwickelt, wodurch immer mehr materielle Fragestellungen einflossen und die Zulassung der Streitverkündung die Einbeziehung Dritter ermöglichte. Allerdings hat die Komplexität der selbständigen Beweisverfahren zugenommen: Es gibt keine nominelle Beschränkung für Anträge auf Gutachtenergänzung oder für Streitverkündungen. Zudem fehlt eine ausreichende Kontrolle über grundlegende Fragen. Die Gerichte erlauben die Beweisfrage nach dem „Stand der Technik“, obwohl nur die Regeln der Technik versprochen waren. Der stattgebende Beschluss wird zum „Gesetz“, was dazu führen kann, dass sich ein selbständiges Beweisverfahren in Inhalt und Zeit verselbständigt, ohne den ursprünglich angestrebten Nutzen zu erreichen. Das Buch zeigt Wege auf, wie Beteiligte mit diesen Herausforderungen umgehen können, indem es ihre unterschiedlichen Rollen betrachtet. Zudem wird auf die Variationsbreite der Privatbegutachtung und das fast verdrängte Schiedsgutachtenverfahren hingewiesen, da die Entwicklung hin zum „kleinen Prozess“ den Zielen der außergerichtlichen Streitbeilegung entgegenwirkt.

      Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis