„alle gebot und verbot sind meines gnädigen herrn“: In diesem Satz ist die gesamte Machtfülle eines Dorfherrn umschrieben: Dorfgerichtsvorsitz, die Vereidigung der Dorfbeamten sowie das Recht, Rechtsverordnungen zu erlassen. Ehehaften sind Sammlungen von Rechtssätzen für die kommunale Ebene - entstanden zwischen 1450 und 1800. Insgesamt zeichnen die Rieser Ehehaften ein anschauliches Bild vom ländlichen Leben in der Frühen Neuzeit.
Gabriele von Trauchburg Libri



Wer war Gräfin Görtz?
- 66pagine
- 3 ore di lettura
Häuser und Gärten Augsburger Patrizier
- 186pagine
- 7 ore di lettura