Kindesmissbrauch findet im personellen Geflecht aus Eltern, Verwandten, Gynäkologen, Kinderärzten, Kindergärtnern, Lehrern, Freunden, Ehrenamtlichen im Freizeitbereich usw. statt. Zuständige Helferin des betroffenen Kindes ist letztendlich die Sozialarbeiterin im Jugendamt, die auf Hinweise des Umfelds angewiesen ist. Diese Hinweise werden nicht ausreichend gekannt und Täter verfügen über eine subtile Machtentität, mit der sie ihr Umfeld oft einwickeln. Die Berufswahl „Pädagoge“ begründet sich nicht immer in der selbst genossenen guten sondern eher defizitären Erziehung und dem Wunsch, es besser machen zu wollen. Die entsprechende Persönlichkeitsstruktur gepaart mit der regelhaft nur zweijähriger Ausbildung, sind schlechte Voraussetzungen, sich gegen Täter zu behaupten. Das personelle Geflecht verfügt insoweit nicht über den notwendigen „Teamgeist“ zur gemeinsamen Bekämpfung des Missbrauchs. Die vom Staat präferierte mehr oder weniger freiwillige Mitteilung statt Meldepflicht an das Jugendamt, die propagierte Selbstkontrolle der pädagogischen Einrichtungen führte daher zu einem großen Freiraum für Täter und Schutzlosigkeit der Betroffenen. Es fehlt am gegenseitigem Vertrauen insbesondere in die Kompetenz der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes kongruent zur Qualität der Ausbildung. Das Buch zeigt einfache und praktikable Wege auf, wie man dieses Geflecht sprengen und unsere Kinder besser schützen kann.
Maia Steinert Ordine dei libri






- 2023
- 2000
Rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Leitfaden für die Gastronomie
Fehler vermeiden - optimale und dauerhafte Gewinnerzielung
- 1993
Das Recht im internationalen Wirtschaftsverkehr
Wie Sie Vertragsfehler vermeiden
InhaltsverzeichnisEinführung.Die Rechtskreise.Bedeutung und Wirkungskreis des internationalen Privatrechts.Der ordre public.Die Feststellung des ausländischen Rechts.Die Europäische Gemeinschaft.Einrichtungen im Dienste der Außenwirtschaft.Weitere internationale Wirtschaftsorganisationen.Das einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht).Handelsbräuche und Handelsklauseln.Die Durchsetzung von Ansprüchen im internationalen Handelsverkehr.Die Gerichtsstandsvereinbarung.Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile im Ausland und umgekehrt.Die zweckmäßige Vertragsgestaltung.Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.Zusammenfassung.