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Mit 488 Regesten liegt nun der zweite Band zu der Zeit Konig Ruprechts von der Pfalz (1400-1410) vor, einer Zeit mit erheblichem Konfliktlosungsbedarf - man denke etwa an die Herausforderung des Konigs durch den Marbacher Bund. Erfasst sind, wie schon in allen fruheren Banden, die Quellen, die den zentralen Aufgabenbereich des Konigs als des Obersten Richters des Reichs in allen Facetten spiegeln, also jene, die im Zusammenhang mit einer streitentscheidenden, streitschlichtenden oder anderen gerichtsformigen Tatigkeit des Konigs, eines von diesem delegierten Richters und Schiedsrichters entstanden sind, einschliesslich der koniglichen Besiegelung von Suhne- und Gerichtsurkunden. Der aus diesen Quellen zu erzielende Kenntnisgewinn ist beachtlich und vermag dazu beitragen, das bis heute negative Bild dieses Herrschers zumindest zu relativieren.
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Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451, Ute Ro del
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- 2013
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