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Bierlieferungsverträge in den neuen EU-Mitgliedstaaten Österreich, Schweden und Finnland

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"Entsprechend der Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1984/83 können Bierlieferungsverträge vom Kartellverbot des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag freigestellt werden. Da die derzeitige Regelung über Bierlieferungsverträge am 31.12. 1997 ausläuft und eine Entscheidung über eine eventuelle Verlängerung getroffen werden muß, benötigt die Europäische Kommission grundlegende und aktuelle Informationen über Relevanz und Ausgestaltung der Bierlieferungsverträge sowie über die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Biermarkt in den neuen EU-Mitgliedstaaten Österreich, Schweden und Finnland."--S.3.

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Bierlieferungsverträge in den neuen EU-Mitgliedstaaten Österreich, Schweden und Finnland, Michael Breitenacher

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Pubblicato
1996
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