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Bei der Diskussion über die Ursachen der Kriminalitätsentwicklung vertreten viele historisch orientierte Kriminologen die Ansicht, dass vor der Industrialisierung vermehrt gewaltsame Konflikte auftraten, für die es noch keine staatlichen Lösungen gab. Diese Auffassung trifft jedoch für Württemberg nicht zu, wie die vorliegende Studie zeigt. Stattdessen lässt sich ein überwiegendes Vorkommen von Eigentumskriminalität im Bereich der mittleren und schwereren Kriminalität nachweisen, während Gewaltkriminalität kaum eine Rolle spielt. Die signifikante Veränderung in den kriminalstatistischen Daten um das Jahr 1840 ist nicht auf eine veränderte Kriminalitätslage zurückzuführen, sondern auf das neu eingeführte Strafgesetzbuch und die damit verbundenen Zuständigkeitsregelungen. Besonders auffällig sind die Disziplinierungsbemühungen des Staates, die sich im Umgang mit Vaganten widerspiegeln. Insgesamt zeigt das Beispiel Württembergs im Vormaß, dass Makrotheorien wie die Zivilisations- oder Modernisierungstheorie nur bedingt geeignet sind, um Veränderungen der registrierten Kriminalität zu erklären. Ein schlüssigeres Bild ergibt sich erst durch die Berücksichtigung sowohl konstruktivistischer als auch mikrohistorischer Ansätze.
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Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft im Königreich Württemberg, Monika Becker
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- Pubblicato
- 2001
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