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Holger Brecht analysiert das Spannungsverhältnis zwischen tariflicher und betrieblicher Rechtsetzung. Er präsentiert Ergebnisse einer qualitativ-empirischen Untersuchung, die auf Experteninterviews in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemieindustrie basieren. Der Autor zeigt, wie abweichende betriebliche Regelungen präjudizierende Wirkungen auf Tarifverträge haben können, wobei auch Betriebsvereinbarungen, die Arbeitnehmer begünstigen, einen Angleichungsdruck erzeugen können. Für die Bindungswirkung betrieblicher Regelungen ist es unerheblich, ob sie als Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede abgeschlossen werden. Zudem wird das Risiko einer gestörten Vertragsparität zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber thematisiert. Die Effektivität von Einigungsstellen und tariflichen Schlichtungsstellen sowie die Klagemöglichkeit gegen tarifwidrige betriebliche Regelungen werden ebenfalls behandelt. Brecht definiert die rechtlichen Grenzen betrieblicher Rechtsetzung, insbesondere im Hinblick auf Tarifvorbehalt und Tarifvorrang (§ 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 BetrVG) sowie das Günstigkeitsprinzip. Betriebsvereinbarungen unterliegen gerichtlicher Kontrolle. Zudem wird konkretisiert, welche Grenzen Tarifvertragsparteien bei einer Öffnung zugunsten der betrieblichen Ebene beachten müssen. Abschließend wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen Gewerkschaften gegen tarifwidriges Verhalten von Arbeitgebern mittels Unterlassungsklagen
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Die Umsetzung von Tarifverträgen auf Betriebsebene, Holger Brecht
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- Pubblicato
- 2003
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- (In brossura)
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