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Georg Friedrich Puchta und die "Begriffsjurisprudenz"

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Georg Friedrich Puchta (1798-1846) wurde lange als der „Begründer der klassischen Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts“ angesehen. In der methodengeschichtlichen Literatur sind die Begriffe „Begriffspyramide“ und „Inversionsmethode“ zentral. Haferkamp greift in seiner Habilitationsschrift die jüngsten Zweifel an diesem Bild auf und bietet eine umfassende Untersuchung der Zusammenhänge. Im ersten Teil werden verschiedene 'Puchtabilder' im Entstehungskontext rekonstruiert, was fünf Typen des 'Begriffsjuristen' Puchta sowie sieben Perspektiven und damit verbundene Vorwürfe gegen seine Jurisprudenz aufzeigt. Der zweite Teil beleuchtet Puchtas Methodenprogramm im Kontext, wobei unbekannte Veröffentlichungen und unveröffentlichte Briefe, insbesondere an Hugo, Savigny und Blume, ausgewertet werden. Neben der abstrakten Programmatik wird auch die konkrete Anwendung dieser Konzepte auf juristische Einzelprobleme betrachtet. Neue Ergebnisse zeigen sich insbesondere zu Puchtas Juristenrecht, seinem Systemdenken, dem Einfluss der Münchener Vorlesungen Schellings sowie den politischen Hintergründen und deren Auswirkungen auf Puchtas Pandekten. Im dritten Teil werden diese Ergebnisse mit dem Analyseraster aus Teil 1 in Beziehung gesetzt, wodurch das Bild des 'Begriffsjuristen' Puchta stark hinterfragt wird.

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Georg Friedrich Puchta und die "Begriffsjurisprudenz", Hans Peter Haferkamp

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2004
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(In brossura)
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