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Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag

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Moderne Regelungen des Internationalen Insolvenzrechts reagieren auf die Verteilung der Haftungsmasse über verschiedene Länder mit der Eröffnung von Parallelverfahren, darunter territorial beschränkte Sekundärverfahren, wie sie in der EU-Insolvenzverordnung und dem deutschen Internationalen Insolvenzrecht vorgesehen sind. Die Internationalität kann auch zur Eröffnung paralleler Hauptverfahren mit universeller Geltung führen, was in den letzten 15 Jahren bei großen Insolvenzen in den USA, Großbritannien und Kanada deutlich wurde. Die Vielzahl der Verfahren birgt das Risiko konkurrierender Entscheidungen, was die Effizienz der Insolvenzbewältigung und den Ertrag für Gläubiger gefährdet. Koordination und Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter sind entscheidend, um diesen Reibungsverlust zu minimieren. Europäisches und deutsches Recht sehen entsprechende Verpflichtungen vor, jedoch sind die gesetzlichen Vorgaben oft zu abstrakt für die konkrete Gestaltung. Die Effizienz kann durch spezifische Regelungen in Form von vertraglichen Vereinbarungen, sogenannten protocols, erhöht werden, die in US-Insolvenzverfahren erfolgreich genutzt wurden. Der Autor untersucht, ob solche Vereinbarungen auch im deutschen Rechtskreis anwendbar sind, behandelt deren Rechtsnatur, anwendbares Recht, Befugnisse deutscher Insolvenzverwalter und die Grenzen ihrer Zulässigkeit. Zudem schlägt er die Anwendung dieses Koordinationsinstruments auf Konzerninsolven

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Der nationale und internationale Insolvenzverwaltungsvertrag, Mathias A. Wittinghofer

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Pubblicato
2004
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