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Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

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Die Neuauflage des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, das am 1. Juli 2004 in Kraft trat, bringt wesentliche Veränderungen in der Anwaltsvergütung und im Beratungs- sowie Prozesskostenhilfegesetz mit sich. Im Beratungshilfegesetz werden zwar nur Details angepasst, doch die Vergütungsregelung der BRAGO wurde in teils veränderter Form ins RVG integriert. Dieses neue Gebührengesetz erweist sich als komplex, da es von der üblichen Rechtstechnik abweicht, die Kosten- und Gebührenfolgen in Textform darzustellen. Das RVG konzentriert sich auf wesentliche Tatbestände, während die zahlenmäßigen Angaben einem Vergütungsverzeichnis entnommen werden, das Definitionen, Vorbemerkungen und Anmerkungen in Form von Gesetzestexten enthält. Auch die Prozesskostenhilfe, die in der ZPO geregelt ist, wird durch die Vorschriften des RVG beeinflusst. Änderungen im PKH-Recht, die durch das ZPO-Reformgesetz erfolgten, sind in § 115 Abs. 1 sowie in § 127 Abs. 2 und 3 eingearbeitet. Bei der Kommentierung zu § 114 wurde die Änderung der Insolvenzordnung berücksichtigt, während § 115 die Anpassungen sozialhilferechtlicher Bestimmungen behandelt. Zudem bietet die Aufnahme der EG-Richtlinie für grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe einen ersten Einblick in die europaweite PKH. Die Praxis wird nach der Einführung des RVG dringend auf Hilfsmittel wie diesen Kommentar angewiesen sein.

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Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Armin Schoreit

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Pubblicato
1995
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