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Jens Eisfeld spricht sich gegen eine „eheschließungsrechtliche“ Lösung des Scheineheproblems aus, die eine Weigerungspflicht des Standesbeamten und eine nachträgliche Auflösung bereits geschlossener Ehen impliziert. Er präsentiert eine umfassende rechtshistorische Untersuchung zur Geschichte der Scheinehe im 19. und 20. Jahrhundert und liefert sowohl rechtspolitische als auch rechtsdogmatische Argumente gegen den aktuellen Eheaufhebungsgrund der Scheinehe (§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), der seit 1998 in Kraft ist. Ein zentraler Fokus liegt auf der Zeit des „Dritten Reichs“, in der die Nationalsozialisten erstmals Ehehindernisse der Scheinehe einführten, die zur Etablierung eines „völkischen“ Eherechts beitrugen. Diese Hindernisse relativieren das „formale Konsensprinzip“ und ermöglichen eine staatliche Einflussnahme auf das Eheschließungsrecht. Auch nach 1945 wurde das Eheschließungsrecht durch ein ungeschriebenes Ehehindernis der Aufenthaltsehe durch rechts- und ausländerpolitische Überlegungen beeinflusst. In Bezug auf § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB ist die eheschließungsrechtliche Lösung des Scheineheproblems verfassungswidrig, da sie im Vergleich zu anderen Maßnahmen, die die Ehe in ihrem Bestand unberührt lassen, unverhältnismäßig erscheint.
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Die Scheinehe in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Jens Eisfeld
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- 2005
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- (In brossura)
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