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Die dezentrale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschlands Nachbarländern Frankreich und Polen

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Mit dem Beitritt Polens zur EU am 1. Mai 2004 wird Deutschland's östlicher Nachbar Partner in den INTERREG-Programmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entlang der 450 km langen Oder-Neiße-Grenze. Die Verwaltungen auf beiden Seiten sind jedoch kaum auf diese Zusammenarbeit vorbereitet. Die Monographie untersucht, ob das 1996 zwischen Deutschland und anderen Ländern abgeschlossene „Karlsruher Übereinkommen“ als „Schrittmacher“ für das deutsch-polnische Grenzgebiet fungieren kann. Sie beleuchtet mögliche bilaterale und multilaterale völkerrechtliche Verträge, die einen weiteren Abschluss eines deutsch-polnischen Übereinkommens zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit überflüssig machen könnten. Die Autorin analysiert die formellen Voraussetzungen für einen solchen Vertragsabschluss sowie die materiellen Inhalte. Die Monographie richtet sich an Vertreter der öffentlichen Verwaltungen in Polen und Deutschland, insbesondere aus den Grenzanrainerbundesländern Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie den Grenzwoiwodschaften Dolnoslaskie, Lubuskie und Zachodniopomorskie. Besonders wertvoll für nichtpolnischsprachige Leser ist die umfassende Einführung in das polnische Verwaltungssystem, einschließlich seiner historischen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen seit der Verwaltungsreform von 1999.

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Die dezentrale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Deutschlands Nachbarländern Frankreich und Polen, Annette Bußmann

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2005
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(In brossura)
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