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Persönlichkeitsschutz vor der Veröffentlichung privater Tatsachen

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Im Zuge der Bemühungen um die Vereinheitlichung des europäischen Privatrechts ist es eine essentielle Aufgabe der Rechtsvergleichung, existente und neue Wege aufzuzeigen wie Civil und Common Law miteinander harmonieren können. Die Arbeit stellt sich dieser Aufgabe am Beispiel des Persönlichkeitsschutzes vor der Veröffentlichung privater Tatsachen. Die rücksichtslos in die Privatsphäre eindringende Presseberichterstattung und die Europäische Menschenrechtskonvention erfordern den gleichen Persönlichkeitsschutz europaweit. Ein wichtiger Wegweiser ist das besprochene Caroline von Monaco-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Juni 2004. Der Rechtsvergleich des deutschen und englischen Rechts hat die fortgeschrittene praktische Rechtsangleichung verdeutlicht, die wesentlich auf der Entwicklung des englischen Persönlichkeitsschutzes unter dem Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention beruht. Das südafrikanische Recht bietet zwar nur begrenzt eine Kompromisslösung zwischen Civil und Common law, jedoch rechtfertigt die historische Entwicklung als Mischrechtsordnung und als Weiterentwicklung des römischen Ius Commune einen Blick nach Südafrika.

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Persönlichkeitsschutz vor der Veröffentlichung privater Tatsachen, Catharina Berger

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2006
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(In brossura)
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