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Leibeigene Bauern und römisches Recht im 17. Jahrhundert

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Der 30jährige Krieg führte zu einem drastischen Rückgang der ländlichen Bevölkerung Europas, wobei viele Überlebende in weniger betroffene Gebiete flohen. Nach dem Krieg suchten Grundbesitzer nach den geflohenen Bauern und leiteten Rückforderungsprozesse ein, gestützt auf die Behauptung, die Bauern seien einst ihre „Leibeigenen“ gewesen. Diese Situation weckte das Interesse der Juristen an der Leibeigenschaft. Eine bedeutende Abhandlung zu diesem Thema ist das Gutachten von David Mevius, das sich mit der Entstehung, Beendigung und den Auswirkungen der Leibeigenschaft befasst. Mevius stützt sich auf gewohnheitsrechtliche Bräuche, Partikularrechte sowie naturrechtliche und christliche Prinzipien und berücksichtigt auch römisches Recht über Sklaven und Freigelassene. Seine Gewichtung variiert je nach Fragestellung: Einige Aspekte behandelt er im Einklang mit dem römischen Kolonenrecht, während er bei anderen Fragen, wie der Ersitzung der Freiheit durch Stadtrecht oder der Beendigung der Leibeigenschaft aufgrund grausamer Herrschaft, zu abweichenden Ergebnissen gelangt. Im Zentrum seiner Untersuchung steht die Frage, ob Mevius' Rückgriff auf das römische Recht als Anachronismus zu bewerten ist oder ob die Bevorzugung von Partikular- oder Gewohnheitsrecht einer Rechtfertigung bedurfte.

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Leibeigene Bauern und römisches Recht im 17. Jahrhundert, Marion Wiese

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2006
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(In brossura)
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