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Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung

Zu der Rechtsstellung des außerehelich geborenen Kindes unter Berücksichtigung der Folgen für das Kollisionsrecht der Legitimation

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Christine Budzikiewicz untersucht die Stellung außerehelich geborener Kinder nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998. Die Reform hatte zum Ziel, die Statusunterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu beseitigen und ein einheitliches Kindschaftsrecht zu schaffen. Dabei wurde das auf eine Statusverbesserung des Kindes abzielende Institut der Legitimation aufgegeben. Dies betraf nicht nur die entsprechenden Regelungen des materiellen Familienrechts, sondern auch alle relevanten Vorschriften, einschließlich der maßgeblichen Kollisionsnorm (Art. 21 EGBGB a. F.). Die Autorin fragt, wie die Rechtsfigur der Legitimation, die in vielen ausländischen Rechtsordnungen weiterhin existiert, künftig im Inland behandelt werden soll. Sie untersucht, inwieweit die Eheschließung der Eltern die Rechtsstellung des Kindes beeinflussen kann, wobei Aspekte des Familien- und Erbrechts sowie des Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrechts beleuchtet werden. Der zweite Teil des Buches behandelt die Anknüpfung der Legitimation und beginnt mit einer rechtsvergleichenden Analyse europäischer Rechtsordnungen, die die Legitimation abgeschafft haben, sich jedoch mit der kollisionsrechtlichen Relevanz der Rechtsfigur auseinandersetzen. Anschließend entwickelt die Autorin eine Lösung für die Problematik im deutschen Internationalen Privatrecht.

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Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung, Christine Budzikiewicz

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2007
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