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Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

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Vorsicht vor Ungleichbehandlung Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Von der Stellenanzeige über das Bewerbungsgespräch bis zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses muss jegliche Benachteiligung anhand von acht Diskriminierungsmerkmalen vermieden werden. Das macht die Personalarbeit nicht gerade einfacher. Die weitreichenden Folgen einer unzulässigen Benachteiligung wie z. B. Schadenersatz, Entschädigung oder das Recht der Leistungsverweigerung erfordern eine Beschäftigung mit den wesentlichen Eckpunkten der neuen Regelungen.

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Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz, Bernd Schiefer

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Pubblicato
2007
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