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Daniel Schnabl untersucht den durch das Anhörungsrügengesetz zum 01.01.2005 neu gefassten § 321a ZPO, der nicht nur grundlegende Veränderungen in diesem Paragraphen mit sich brachte, sondern auch weitgehend identische Regelungen in anderen Verfahrensordnungen einführte. Die Thematik hat somit eine Bedeutung, die über das Zivilprozessrecht hinausgeht. Der Autor beantwortet umfassend die einfachrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen, die mit der Neuregelung verbunden sind. Besonders beleuchtet werden die Probleme, welche Entscheidungen mit der Anhörungsrüge angegriffen werden können, die Auslegung des Begriffs des rechtlichen Gehörs im einfachrechtlichen Kontext sowie die analoge Anwendung von § 321a ZPO auf andere Verfahrensgrundrechte. Zudem wird erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs entscheidungserheblich ist und welche Fragen zur subsidiären Ausgestaltung der Anhörungsrüge bestehen. Weitere Aspekte sind die Möglichkeiten außerordentlicher Rechtsbehelfe, die Rügeberechtigung Dritter, der Beginn der Rügefrist nach § 321a II 1 ZPO und die Notwendigkeit einer Anhörung des Rügegegners. Abschließend wird die Vereinbarkeit der aktuellen Fassung des § 321a ZPO mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes untersucht. Die Dissertation wurde 2006 mit dem Preis der „Dr. Feldbausch-Stiftung“ ausgezeichnet.
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Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO, Daniel Schnabl
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- Pubblicato
- 2007
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