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Vorlagepflichten und Beweisvereitelung im deutschen und französischen Zivilprozess

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Traditionell ist die Zivilprozessordnung bei der Mitwirkungspflicht der nicht beweisbelasteten Prozesspartei und Dritter eher zurückhaltend. Die ZPO-Reform von 2001 brachte zwar Erweiterungen, jedoch verfolgt das französische Recht mit der Einführung einer allgemeinen Mitwirkungspflicht ein ähnliches Ziel bereits seit längerem und energischer. Daniel Adloff analysiert die aktuellen Praxiserfahrungen mit den reformierten Vorlagepflichten und vergleicht diese mit dem französischen Standard. Zunächst prüft er die Vereinbarkeit von Mitwirkungspflichten mit klassischen Prozessmaximen. Danach untersucht er rechtsvergleichend die Voraussetzungen und Reichweite der Pflicht zur Vorlage von Beweismitteln. Besonders beleuchtet er, wie Gerichte reagieren können, wenn Beweismittel verloren gehen, willkürlich zurückgehalten oder vernichtet werden. Zudem gibt es Besonderheiten bei vorprozessualen Beweisaufnahmen und im gewerblichen Rechtsschutz. Adloff erörtert auch den Einfluss internationaler Modellprojekte und Regelwerke. Die Wahrheitsfindung ist entscheidend für die Verwirklichung des Rechts und sollte hoch gewichtet werden. Einschränkungen sollten nur gelten, wenn die Parteien dies wünschen oder übergeordnete Interessen sie erfordern. Das deutsche Modell erweist sich in seiner Wirksamkeit als gleichwertig zum französischen Recht, leidet jedoch unter Unübersichtlichkeit und Widersprüchlichkeit, was zu Reibungsverlusten führt.

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Vorlagepflichten und Beweisvereitelung im deutschen und französischen Zivilprozess, Daniel Adloff

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2007
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(In brossura)
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