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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat seit 1977 über 50 Gesetze zur Sanierung erfahren, die Eingriffe in die Grundrechte von Versicherten und Leistungserbringern zur Kostendämpfung beinhalteten. Trotz der fehlenden dauerhaften Wirkung dieser Gesetze wurde die Kostendämpfungspolitik fortgeführt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) rechtfertigte diese Eingriffe mit dem Grundsatz der finanziellen Stabilität der GKV, den es als überragend wichtigen Gemeinwohlbelang ansieht, der auch objektive Berufswahlregelungen rechtfertigen könne. Nils Schaks untersucht diese Rechtsprechung des BVerfG und analysiert den Inhalt des Grundsatzes, der sich als rein finanzieller Belang herausstellt, ohne gesundheitsschützende Aspekte. Er setzt sich mit den zentralen Thesen des BVerfG auseinander und kommt zu dem Schluss, dass der Grundsatz der finanziellen Stabilität nicht überragend wichtig ist und keine verfassungsrechtliche Legitimation besitzt. Zudem ist der Spielraum des Gesetzgebers geringer als vom BVerfG angenommen. Die Intensität des Eingriffs sollte die gerichtliche Kontrolldichte bestimmen. Würde das BVerfG die gleichen Maßstäbe wie in anderen Fällen anwenden, wären die Entscheidungen zur finanziellen Stabilität anders ausgefallen. Der Vorwurf des Sonderrechts im Schrifttum erweist sich somit als berechtigt.
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Der Grundsatz der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung, Nils Schaks
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- 2007
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