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Filmrechte in der Insolvenz

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In den letzten Jahrzehnten hat sich die Medienlandschaft grundlegend gewandelt. Die Filmauswertung, einst auf Kinos und wenige Fernsehsender beschränkt, hat sich durch neue Abspieltechniken wie DVDs und das Internet sowie die Zunahme an Fernsehsendern erheblich verändert. Mit dem gestiegenen Bedarf an Film- und Fernsehproduktionen hat auch die Bedeutung der Nutzungsrechte an immateriellen Gegenständen zugenommen. Rechte an Filmwerken werden weltweit auf Basis von Lizenzverträgen gehandelt und können erheblichen finanziellen Wert besitzen, was sie auch in der Insolvenz für Gläubiger interessant macht. Die Insolvenz des Urhebers und der Inhaber urheberrechtlicher Nutzungsrechte wirft nach der Reform des Insolvenzrechts 1999 zahlreiche Fragen auf. Unsicherheiten bestehen bei der Beurteilung der Verwertbarkeit der urheberrechtlichen Rechtspositionen, wobei das Urheberpersönlichkeitsrecht eine entscheidende Rolle spielt. Auch das Schicksal der Lizenzverträge im Insolvenzverfahren ist umstritten. Diese Themen sind in der juristischen Literatur und höchstrichterlichen Rechtsprechung stark diskutiert worden. Die Verfasserin gibt einen Überblick über die Verwertung der Filmrechte in der Insolvenz, beleuchtet die verschiedenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, deren Besonderheiten und die Verwertbarkeit des Urheberrechts sowie der einfachen Nutzungsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 103 In

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Filmrechte in der Insolvenz, Katja Roth

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Pubblicato
2007
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