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Bei Stockwerkseigentum, einem seit dem Mittelalter bekannten Rechtsinstitut, sind Gebäude nicht nach rechnerischen Quoten, sondern real nach materiellen Anteilen geteilt. Im 19. Jahrhundert wurde diese Konstruktion unter pandektistischem Einfluss zurückgedrängt, und seine Neubegründung verboten. Nach dem Ersten Weltkrieg zeigte sich das Bedürfnis nach Wiedereinführung, doch erst nach 1945 entstand das auf Miteigentumsanteilen beruhende Wohnungseigentum, dessen Gestaltung vielfach von den Erfahrungen mit dem Stockwerkseigentum geprägt ist. Die Untersuchung dieses Weges, gekennzeichnet vom Ringen zwischen dogmatischen Forderungen und praktischen Bedürfnissen, bildet den ersten Schwerpunkt der Arbeit von Gerald Kohl. Die Entwicklung in Deutschland, der Schweiz und Österreich wird unter Verwendung zahlreicher unbekannter Archivbestände dargestellt. Die Wissenschaft des 19. und 20. Jahrhunderts hat sich ein Bild vom Stockwerkseigentum gemacht, das durch Vorurteile und Klischees geprägt ist. Im zweiten Teil der Arbeit werden diese Stereotypen den Ergebnissen einer umfassenden Rechtstatsachenuntersuchung gegenübergestellt. Auf Basis des elektronischen Grundbuchs in Österreich wurden die Rechtsverhältnisse an über 1400 materiell geteilten Objekten sowie über 5000 Eigentumsübertragungen analysiert. Der Vergleich zwischen Theorie und Rechtswirklichkeit entlarvt falsche Vorstellungen und macht die tatsächlichen Probleme sichtbar. Am Ende
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Stockwerkseigentum, Gerald Kohl
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- Pubblicato
- 2007
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- (In brossura)
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