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Die Angleichung des kroatischen Wettbewerbsrechts an die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft

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Durch die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit den Europäischen Gemeinschaften hat Kroatien die Verpflichtung übernommen, sein Rechtssystem an das europäische Gemeinschaftsrecht anzupassen. Dies betrifft insbesondere Rechtsgebiete, die für den europäischen Binnenmarkt entscheidend sind, wie das Kartellrecht. Die Studie analysiert den Angleichungsprozess des kroatischen Kartellrechts an die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft bis zum 1. Januar 2007. Dabei wird die Entwicklung des kroatischen Kartellrechts sowie dessen Anwendung durch die kroatische Kartellbehörde und die Gerichte untersucht. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob die kroatische Kartellbehörde und die Gerichte bei der Beurteilung wettbewerbsrelevanter Verhaltensweisen dieselben Kriterien wie die EU-Kommission und die europäischen Gerichte anwenden. Die Untersuchung umfasst die drei Säulen des Kartellrechts: das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, den Missbrauch von Marktmacht und die Kontrolle wettbewerbswidriger Zusammenschlüsse, sowohl im materiellen als auch im Verfahrensrecht. Diese Veröffentlichung setzt eine Reihe von Studien fort, die den Angleichungsprozess der Wettbewerbsregeln in neuen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern nachzeichnen. Sie adressiert sowohl das wissenschaftliche Interesse an der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in Mitteleuropa als auch das Informationsbedürfnis der Praxis, das mit der I

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Die Angleichung des kroatischen Wettbewerbsrechts an die Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaft, Bojana Vrček

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2007
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(In brossura)
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