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Rechtsbehelfe, die unabhängig von der Verletzung eines subjektiven Rechts erhoben werden können, erschüttern das bewährte deutsche Individualrechtsschutzsystem, in dem grundsätzlich nur zur gerichtlichen Klage befugt ist, wer eine Verletzung eigener Rechte geltend machen kann. Ganz entscheidend verantwortlich für diese überindividuellen Klagebefugnisse ist das Gemeinschaftsrecht, das die EU-Mitgliedstaaten im Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzrecht zur Einführung überindividueller Rechtsbehelfe verpflichtet. Sabine Schlacke untersucht neben dem Umweltrecht als Referenzgebiet sämtliche überindividuellen Klagebefugnisse im öffentlichen Recht sowie vergleichbare zivilrechtliche Regelungen. Sie zeigt, dass überindividuellen Klagebefugnissen keine punktuelle oder bereichsspezifische, sondern eine grundlegende Bedeutung für die deutsche und europäische Rechtsordnung zukommt.
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Überindividueller Rechtsschutz, Sabine Schlacke
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- 2008
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