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Der Schutz von Sportgroßveranstaltungen gegen Ambush-Marketing

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Insbesondere im Vorfeld und während der Fußballweltmeisterschaft 2006 wurde intensiv über Ambush Marketing berichtet. Dieses bezeichnet unautorisierte Handlungen, die eine bewusste Assoziation zu einem Sportereignis herstellen, um ohne eigenen Beitrag davon zu profitieren. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit und den guten Ruf des Sportereignisses auszunutzen. Nikolaus Melwitz untersucht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, ob das geltende deutsche Recht ein Verbot dieser Werbemethoden rechtfertigt. Er behandelt zunächst die Grundlagen des Ambush Marketing und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von veranstaltungsbezogenen Marken, einschließlich der Idee der Eventmarke. Zudem analysiert er den Schutz der Bezeichnung einer Sportgroßveranstaltung als besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG oder als Werktitel nach § 5 Abs. 3 MarkenG. Nach diesen kennzeichenrechtlichen Betrachtungen widmet sich der Autor dem Lauterkeitsrecht des UWG, wobei die Problematik der Rufausbeutung im Mittelpunkt steht. Die Generalklausel des § 3 UWG wird in der Fachdebatte häufig als Grundlage für ein Verbot von Ambush Marketing herangezogen, weshalb der Autor auch deren Anwendbarkeit und Konkretisierung in seine Untersuchung einbezieht.

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Der Schutz von Sportgroßveranstaltungen gegen Ambush-Marketing, Nikolaus Melwitz

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2008
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(In brossura)
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