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Die Frage des urheberrechtlichen Schutzes für Werke, die von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst geschaffen werden, hat bisher wenig Beachtung gefunden. Dies liegt unter anderem daran, dass die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllt. Oft wird übersehen, dass Beamte und Angestellte durch ihre Tätigkeiten zahlreiche urheberrechtlich relevante Werke schaffen. Laut Urheberrechtsgesetz sind sie in diesen Fällen die Urheber ihrer Werke. Neben den oft vernachlässigten Verwertungsrechten stehen ihnen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Urheberrechtspersönlichkeitsrecht zu. Der Autor beleuchtet die Rechtspositionen und das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des öffentlichen Arbeitgebers und den Urhebern. Er bietet Vorschläge für gerechte Lösungen und geht ausführlich auf die oft vernachlässigten Urheberrechte von wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeitern an Hochschulen ein, deren Respektierung er fordert. Die Neuauflage behandelt auch Urheber in außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie urheberrechtliche Fragen im Schulbereich. Abschließend wird § 52 a UrhG kritisch betrachtet, wobei viele warnende Stimmen Gehör finden.
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Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Dieter Leuze
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- 2003
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- (In brossura)
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