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Die technische Harmonisierung des europäischen Eisenbahnwesens ist ein relativ neues Aufgabengebiet der Europäischen Gemeinschaft, das erst Mitte der 90er Jahre aktiv angegangen wurde. Historisch bedingt gibt es in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede, wie verschiedene Spurweiten, Elektrifizierungssysteme und inkompatible Zugleitsysteme, die grenzüberschreitende Fahrten erschweren. Diese technische Zersplitterung, die lange im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit stand, wurde durch die Zulassungsversuche der DB AG für den ICE III in Frankreich ins Blickfeld gerückt. Hierbei traten bizarre Hindernisse auf, wie unterschiedliche Vorschriften zu Feuerlöschern und Tachometern. Um diese Zustände zu ändern, wurden 1996 und 2001 zwei Richtlinien zur Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeits- und konventionellen Eisenbahnsystems eingeführt. Das zweite Eisenbahnpaket von 2004 überarbeitete diese Richtlinien grundlegend und schuf die organisatorische Basis für die eisenbahntechnische Harmonisierung. Der Kern dieser Regelungen liegt in den technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI), die wichtige Parameter für das grenzüberschreitende Zusammenwirken der Eisenbahnen festlegen. Die vorhandene Literatur zu diesem Thema stammt meist von Ingenieuren und behandelt Einzelaspekte des Zulassungsverfahrens. Diese Arbeit zielt darauf ab, die Systematik der Materie aufzuarbeiten und Bezüge zwischen primärrech
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Die Vereinheitlichung technischer Spezifikationen im europäischen Eisenbahnwesen als Voraussetzung für Wettbewerb, Christian Schmehl
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- 2008
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- (In brossura)
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